Der Faxdienstleister simple-fax.de verwendet in seinen AGB eine Klausel, die es dem Kunden (Verbraucher) erschwert, ein Restguthaben auszahlen zu lassen, das bei Kündigung auf dem Kundenkonto vorhanden ist.
7.5 Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs über ein Guthaben über 20 € auf seinem simple-fax.de Account, verpflichtet sich simple-fax.de, dieses dem Kunden nach entsprechender Anforderung zu erstatten. Die Anforderung hat der Kunde schriftlich unter Angabe seiner Kundennummer, seiner E-Mailadresse, eines Bank- oder Paypalkontos sowie der Kopie seines Personalausweises an simple-fax.de zu senden. Die Erstattung durch simple-fax.de erfolgt im Wege einer Gutschrift auf das angegebenen Bank- bzw. Paypalkonto des Kunden. simple-fax.de ist berechtigt, die durch die Rückerstattung entstehenden Kosten im Wege einer Bearbeitungspauschale von € 5,90 inkl. MwSt. mit dem zum Vertragsende bestehenden Guthaben aufzurechnen.
(Stand: 27.05.2013; Quelle: http://simple-fax.de/AGB)
Inhaltlich liest sich die Klausel, als würde diese nur für den Widerruf nach Vertragsabschluss greifen, aber auf Nachfrage wurde mir von dem Unternehmen mitgeteilt, dass diese auch dann greift, wenn ein länger bestehendes Kundenkonto gekündigt wird.
Die Berechnung einer Bearbeitungspauschale für die Auszahlung von Restguthaben und die Bedingung, dass mindestens ein Restguthaben in Höhe von EUR 20,00 vorhanden sein muss, kann nicht korrekt sein. Das vom Kunden (Verbraucher) eingezahlte Geld wird von der simple Communication GmbH (Betreiber der Seite simple-fax.de) schließlich nur für den Kunden verwahrt, ähnlich wie bei einer Prepaid-Handykarte.
Es kann nicht sein, dass der Verbraucher sein Geld nicht oder nur teilweise zurück bekommen kann, weil die simple Communication GmbH die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern nach einem Ermessen zum Nachteil des Kunden modifiziert.
Meine Forderung an simple Communication:
Auszahlung von Restguthaben nicht an Mindestsumme und/oder Bearbeitungspauschale knüpfen; Streichung dieser Klausel aus den AGB
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Diese AGB würde ich mal schnellstens dem Verbraucherschutz zur Verfügung stellen. Das zieht eine saftige Abmahnung nach sich.
Vielen Dank für diesen Hinweis. Ich habe eine E-Mail an die Verbraucherzentrale Niedersachsen geschickt.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Bisher keine Rückmeldung durch das Unternehmen.