Wie kam die Anmeldung zustande?
Vor einigen Tagen erhielt meine Mutter eine E-Mai, die an mich gerichtet war. Dabei ging es um die Princecard (www.princecard.de) vom Charts-News-Verlag.
Da es dabei mit Kosten verbunden war, und mit meinem Namen an die falsche E-Mail Adresse ging, war diese E-Mail für mich natürlich uninteressant und wurde gelöscht.
Lästige Telefonanrufe
Ein paar Tage später klingelte ein paar mal das Telefon mit unbekannter Rufnummer, vor allem ersichtlich an den ganzen verpassten Anrufern! Am 24.04.2008 war ich zu Hause und bin auch an das Telefon gegangen. Da war die Frau, die bei den unbekannten Anrufern teilnahm, vom Charts-News Verlag und fragte zunächst, ob wir die E-Mail bekommen haben.
Das bejahte ich, allerdings an die falsche E-Mail Adresse und so war es uninteressant, außerdem fragte ich wie sie an die E-Mail und den Namen gekommen wären. Irgendwie ist sie da ausgewichen und fragte ob sie denn ihr Produkt einmal erklären dürfe. Das bejahte ich, da ein Hauch von Interesse vorhanden war. Also erzählte sie, daß man dieser Karte nicht wie bei Bonuspunktekarten eben, sofort beim Einkauf das Geld zurück erstattet bekommt, und das nicht nur bei Online-Shops, sondern eben auch Offline, also in Geschäften, dass wenn man möchte, es auch möglich sei, die Princecard als VISA karte zu verwenden und noch ein wenig mehr.
Anschließend nannte sie auch den Preis, 59,40 € im ersten Jahr. Es ging weiter, ich sagte dass es sich für mich nicht rentiere, da ich sowieso sehr selten einkaufe, da ich als Student kein Geld habe. Daraufhin meinte sie nur, die Karte kann ja jeder benutzen und ich habe ein 14-tägiges Widerrufsrecht, ich kann mir das ganze einmal anschauen, auch mit meinen Eltern zusammen und dann immer noch jederzeit Widerrufen. Die Karte würde ich auch dann erst zugeschickt bekommen, wenn ich dem Vertrag zustimme.Da war der Knackpunkt, ich sagte zu, da ich ja 14 Tage lang widerrufen kann. Gut, sie hat meine Daten überprüft, Vorname, Name, Adresse, (Alter), die sie bereits im Computer hatten? Die E-Mail Adresse war immer noch die meiner Mutter, wurde also korrigiert mit meiner. Anschließend nahm sie noch auf Band auf, also mündlich, das ich die AGB’s (die ich nie zuvor lesen konnte, und mir auch nicht am Telefon vorgelesen wurden) bestätige, und noch zwei andere Fragen, die ich nicht mehr genau weiß, irgendwie ob ich korrekt beraten wurde und das ich, glaub ich, das Widerrufrecht akzeptiere, sicher bin ich mir da aber nicht mehr.
Auch wollte sie noch meine Bankdaten haben, da ich diese allerdings unter keinen Umständen durchs Telefon geben, musste sie darauf verzichten, sonst wär mein Geld wohl jetzt schon weg, und meinte noch, da sieht man auch wie seriös wir sind, wir bieten auch die Möglichkeit an das Geld zu überweisen. Zuvor versuchte sie unter allen Umständen mir einzureden wie wichtig es wäre die Kontodaten anzugeben, da es dann einfacher wäre, die eingesparten Beträge zu überwiesen etc..
Abschließen der Anmeldung
Anschließend hat sie mir die Zugangsdaten durchs Telefon gegeben, zudem auch eine E-Mail geschickt, mit den Zugangsdaten. Ich soll mich allerdings erst am nächsten Tag ab 11 Uhr einloggen, da das System erst noch konfiguriert werden muss und das vorher nicht funktioniert (jeder der selbst HP’s programmieren kann, weiß, dass das unsinnig ist, nachdem eine Registrierung vollzogen ist und der User im System erstellt wurde, ist ein Login problemlos möglich!).
Login
Jedenfalls hatte ich dann sowieso keine Zeit mehr und ich habe mich am nächsten Tag irgendwann am Nachmittag einmal eingeloggt und geschaut ob es da irgendwelche interessanten Shops gibt. Erst einmal wurde ich erschlagen von der Menge unnützer Möglichkeiten, die mir alle verschwiegen wurden, ein Kalender, irgendwelcher Datenmüll zum herunterladen, ein privates Up- und Download Laufwerk (wohlgemerkt, ein simples one-share Formular, d.h. es ist immer nur möglich eine Datei hoch- bzw. herunterzuladen) und dann irgendwann in dem ganzen wirr-warr lassen sich auch ein paar Shops finden, manche Online, die aber mein Interesse gar nicht wecken, da mich wenn dann nur Offline Shops interessierten wie z.B. H&M, S. Oliver oder der Tengelmann. Keines dieser Shops war mit aufgeführt und somit war das Produkt für mich nicht weiter interessant!Widerruf meiner Anmeldung, mit Blockaden
Also habe ich am 26.04.2008 meinen Widerruf per E-Mail eingereicht! Es kam keine Antwort bis zum 29.04.2008. Da erwartete mich ein Brief mit dem Inhalt, dass ich einem Irrtum unterlegen bin. Zwar wurde ein Widerruf erklärt, jedoch ist mein Widerrufsrecht vorliegend gem. § 312 d. Abs. 3 S.1 BGB erloschen, denn ich habe vor Ablauf der Widerrufsfrist Leistung in Anspruch genommen…, der Brief ist nachfolgend eingescannt nachlesbar.
Wie kann man sich wehren?
Der § 312 d. Abs. 3 S.1 BGB, besagt zwar :
„Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.“
Allerdings habe ich nie das Widerrufsrecht schriftlich erhalten, denn nach § 355 Abs. 2 „beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist“
Diese Textform habe ich nie erhalten, sie ist lediglich auf der Homepage zu finden und wurde mir auch nicht per E-Mail mitgeteilt, somit gilt nach §355 Abs. 3 „Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.“
Meine Forderung an CHARTS News Verlag:
Den Kunden ordnungsgemäß belehren, lästige Telefonanrufe unterlassen, ein Login nicht als Dienstleistung ansehen lassen
SAMMELBESCHWERDE
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Lieber Kunde,
mit der Princecard haben Sie ein Produkt erhalten, dass Sie zu einem fairen Preis zur Inanspruchnahme einer Vielzahl von Vergünstigungen berechtigt, durch die Sie bares Geld sparen. Wir waren uns bei der Entwicklung dieses Produktes von vornherein im klaren darüber, dass die Karte eine dauerhafte Akzeptanz findet, wenn der Preis deutlich niedriger ist, als die Vorteile, die sich dadurch erzielen lassen. Dadurch haben wir eine klassische Win-Win-Win-Situation geschaffen, bei der der Kunde dank der Vorteile und Ersparnisse zufrieden ist, der Handel durch Vorteilsgewährung, zufriedene Kunden an sich bindet und letztendlich auch wir als Unternehmen zufriedene Kunden in unserer Community haben.
Bei dem ersten Anruf haben Sie oder Ihre Mutter erneut bestätigt, dass Sie daran interessiert sind, weitere Angebote per e-Mail, Telefon oder Post zu erhalten.
Damit sind wir beim Thema e-Mail.
Die angeblich falsche e-Mail Adresse haben Sie oder Ihre Mutter unserer Mitarbeiterin überhaupt erst gegeben, denn wir hatten vorher keine. Die e-Mail hatte ja den Sinn, Ihnen das Produkt Princecard im Rahmen einer Präsentation vorzustellen, da dieses am Telefon aufgrund der Komplexität nicht möglich ist. Die Information per e-Mail haben Sie oder Ihre Mutter also ausdrücklich gewünscht. Bei dem daraufhin folgenden Anruf handelte es sich um ein umfangreiches Gespräch, bei dem Sie keineswegs lediglich einen Hauch von Interesse zeigten, sondern so überzeugt waren, dass Sie bei unserer Mitarbeiterin die Karte sofort bestellt haben. Um den Regelungen des Fernabsatzgesetzes Rechnung zu tragen, wurden Sie gefragt, ob Sie mit einer Aufzeichnung des Gespräches ab diesem Zeitpunkts einverstanden sind, was Sie sofort bejaten. Nachdem die Gesprächsaufzeichnung aktiviert war, wurde diese Frage noch einmal wiederholt und Sie bejaten dies ebenfalls. Die darauf folgenden Fragen sind unseren Mitarbeitern vorgeschrieben und wurden von Ihnen ausnahmslos mit einem deutlich vernehmbaren Ja beantwortet. Dazu gehört, dass Sie das Princecard „Special-Offer" zum Preis von 4,95 € monatlich (zahlbar als Jahresabo in Höhe von 59,40 €) eindeutig bestellt haben. Dazu gehört, dass Sie die AGB, sowie die Widerrufsbelehrung, welche bereits als Anlage der ersten e-Mail übermittelt wurden, gelesen, akzeptiert und heruntergeladen haben, etc. Lediglich die Zustimmung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren wurde von Ihnen verneint, was allerdings keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages hat.
Zum Widerrufsrecht: Die Bestimmungen des §312d, Absatz 3, Satz 2, BGB sind Ihnen ja offensichtlich bekannt. Im übrigen kommt es aufgrund dieses Erlöschens des Widerrufsrecht überhaupt nicht darauf an, ob vorab eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht vorgenommen worden ist (vgl. hierzu BGH in NJW 2006, 1971, 1974). Gleichwohl haben Sie diese Belehrung erhalten. Selbstverständlich ist es so, dass mit einem Einloggen eine in Anspruchnahme der in Rede stehenden Dienstleistung vorliegt (vgl. BGH Urteil vom 16. März 2006, Aktenzeichen lll ZR 152/05). Die Rechtslage in Bezug auf den vorliegenden Vertrag ist vergleichbar mit dem Abschluss eines Handynutzungsvertrages. Auch hier greift §312d, Absatz 3, Satz 2, BGB, sobald ein Kunde die Pin-Nummer eingegeben hat und somit die Möglichkeit des Telefonierens besteht.
Mit der Princecard haben Sie zu einem Spottpreis für den Sie heutzutage noch nicht mal eine Pizza essen können, ein Produkt, dass enorm aufwändig betrieben wird. Schon die bereit gestellte IT-Technik ist gigantisch, da allein das e-Mail Aufkommen im 7-stelligen Bereich liegt. Auch die Portalpflege ist aufwändig. Ein externer Dienstleister überprüft z. B. tagesaktuell die Eingaben in unserer kostenlosen Singlebörse im Hinblick auf zulässige Eingaben usw. Da auch unsere Mitarbeiter zwar mit Spaß an der Sache, aber keineswegs kostenlos arbeiten, fassen wir den Ausdruck „Abzocke" durchaus als Beleidigung auf.
Sie können jedoch sicher sein, dass der Verfasser nicht nachtragend ist. Er empfiehlt Ihnen vielmehr, die vielen Vorzüge der Karte sofort zu nutzen. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf den kostenlosen Versand von 300 SMS. Wenn Sie online Shoppen gehen, erhalten Sie im Rahmen der Rückerstattung 5% auf alles, „sogar auf Tiernahrung." Einige unserer Partnerfirmen räumen sogar noch zusätzlich großzügige Rabatte ein. Spitzenreiter ist zur Zeit unsere Online-Apotheke mit der zusätzlichen sagenhaften Rabattgewährung auf rezeptfreie Medikamente von bis zu 50%. Wenn Sie zusätzlich die VISA-Charts Card ordern, erhalten Sie für jeden Euro Umsatz einen „Chartspoint", mit dem Sie dann in unserem virtuellem Kaufhaus Shoppen gehen können. Alle Vorteile an dieser Stelle aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen.
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