AGB enthalten keinen Hinweis auf kostenpflichtige Attests

Bedauerlicherweise habe ich zweimal die Reisekostenversicherung der URV in diesem Jahr in Anspruch genommen. Die eigentlichen Reisekosten sind erstattet worden.

Die URV kann aber bis heute nicht schlüssig erklären, warum die Beauftragung des Arztes, der die Reiseunfähigkeit bescheinigt hat, durch den Kunden erfolgen muss und die dafür entstandenen Kosten nicht übernommen werden.

Die Angaben des Arztes hätte ich alle selbst geben können oder der URV gerne die Erlaubnis erteilt, selbst umfangreiche Nachfragen beim Arzt zu stellen. Dies wäre dann allerdings zu ihren Lasten gegangen.

Ein umfangreicher Briefwechsel war bis heute wenig hilfreich. Meine konkreten Fragen werden einfach nicht beantwortet.

1. Es geht nicht um die Erstattung der Arztkosten.

2. Ich möchte nur wissen, wo steht, dass ich verpflichtet bin, diese zu übernehmen.

Meine Forderung an URV – Union Reiseversicherung:

Einen justitiablen Hinweis auf die o. g. Obliegenheitspflicht

Antwort auf die Beschwerde vom 14.08.2013
URV – Union Reiseversicherung AG

Abteilung: Reiseversicherung

19.08.2013 | 12:57 Uhr

Guten Tag,

vielen Dank, dass Sie sich auch auf diesem Wege gemeldet haben.

Wir haben Ihnen zu diesem Sachverhalt letztmalig am 12.08.2013 geantwortet.

Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne noch einmal direkt an uns.

Freundliche Grüße

Ihre URV - Union Reiseversicherung

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Mir ist meine Mitwirkungspflicht schon bekannt. Ich möchte nur wissen, wo ich entnehmen kann, dass ich auch verpflichtet bin, kostenpflichtige Auskünfte einzuholen und diese Kosten selbst zu tragen. Wäre dies so, so wären hier beliebig hohe zusätzliche Kosten möglich. Die URV kann selbstverständlich sich gerne beim Arzt Akteneinsicht beantragen. Ich habe ihn ja in diesem Fall von der Schweigepflicht befreit.
Es erscheint aber nicht möglich hier Klarheit zu bekommen und ich werden diesen Fall nicht weiter verfolgen.
Meine Fragen werden nicht beantwortet und das ist nun hinzunehmen. Ich kann das Unternehmen so nicht empfehlen.
Die Stiftung Warentest findet diesen Fall übrigens auch sehr kurios und wird dieses Vorgehen bei den nächsten Tests berücksichtigen - so jedenfalls deren Auskunft.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst