14.08.2013 | 18:03 Uhr · 807 Views · von ReclaBoxler-5289123

URV – Union Reiseversicherung AG (München)

AGB enthalten keinen Hinweis auf kostenpflichtige Attests

Bedauerlicherweise habe ich zweimal die Reisekostenversicherung der URV in diesem Jahr in Anspruch genommen. Die eigentlichen Reisekosten sind erstattet worden.

Die URV kann aber bis heute nicht schlüssig erklären, warum die Beauftragung des Arztes, der die Reiseunfähigkeit bescheinigt hat, durch den Kunden erfolgen muss und die dafür entstandenen Kosten nicht übernommen werden.

Die Angaben des Arztes hätte ich alle selbst geben können oder der URV gerne die Erlaubnis erteilt, selbst umfangreiche Nachfragen beim Arzt zu stellen. Dies wäre dann allerdings zu ihren Lasten gegangen.

Ein umfangreicher Briefwechsel war bis heute wenig hilfreich. Meine konkreten Fragen werden einfach nicht beantwortet.

1. Es geht nicht um die Erstattung der Arztkosten.

2. Ich möchte nur wissen, wo steht, dass ich verpflichtet bin, diese zu übernehmen.

Meine Forderung

Einen justitiablen Hinweis auf die o. g. Obliegenheitspflicht

Firmenantwort

19.08.2013 | 12:57 Uhr · Union Reiseversicherung AG

Guten Tag,

vielen Dank, dass Sie sich auch auf diesem Wege gemeldet haben.

Wir haben Ihnen zu diesem Sachverhalt letztmalig am 12.08.2013 geantwortet.

Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne noch einmal direkt an uns.

Freundliche Grüße

Ihre URV - Union Reiseversicherung