21.08.2013 | 18:51 Uhr · 561 Views · von Der Widerspenstige

Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg )

Rechnung mit geschätzten Werten für Gas ohne Vertrag gestellt

Die Stadtwerke Duisburg verschicken Rechnungen mit konkreten Forderungen über geschätzte Werte von Verbrauchsstellen, ohne dass ein Vertragsverhältnis besteht.

In diesem Fall für einen Gaszähler einer vorübergehend leerstehenden Wohnung.

Der Zähler ist inzwischen bei einem anderen Versorger wieder angemeldet und der geschätzte Verbrauch wird wahrscheinlich doppelt von den Stadtwerken in Rechnung gestellt.

Dies ist dreist und unseriös.

Meine Forderung

Rücknahme der Forderung und öffentliche Stellungnahme zu dem Vorfall

Firmenantwort

30.09.2013 | 07:00 Uhr · Stadtwerke Duisburg AG

Sehr geehrter Kunde,

wir hoffen, unser Schreiben vom 12.09.2013 hat Sie zwischenzeitlich erreicht.

Zwecks Korrektur der Abrechnung benötigen wir den Zählerstand vom 14.07.2013. Eine doppelte Abrechnung des Verbrauchs ist auszuschließen, da Zählerstände grundsätzlich durch den Verteilnetzbetreiber dem jeweiligen Versorger übermittelt werden.

Freundliche Grüße

Ihre Stadtwerke Duisburg

Kommentar

05.09.2013 | 08:05 Uhr · Der Widerspenstige

Ich habe inzwischen Anzeige wegen Betrugsversuch gegen die Stadtwerke erstattet.
Diese wird unter dem Aktenzeichen 501000-095717-13/7 in Duisburg bearbeitet.

Kommentar

25.09.2013 | 18:09 Uhr · Der Widerspenstige

Siehe http://de.reclabox.com/beschwerde/66097-stadtwerke-duisburg-duisburg-rechnung-mit-geschaetzten-werten-fuer-ungenutzte-zaehler-gestellt

Kommentar

30.09.2013 | 08:05 Uhr · Der Widerspenstige

Das Schreiben vom 12.09.13 habe ich am 25.09.13 bereits kommentiert (s. Link).

Wieso werden von Ihnen immer mehr verschiedene Stichtage genannt?
Abmeldung am 02.05.13 und nun am 30.06.13?
Das macht alles keinen Sinn.
Entscheidend ist der Termin am 18.05.13 an dem die Wohnungsübergabe stattgefunden hat und an dem alle Zählerstände einvernehmlich dokumentiert worden sind.
Für Strom ist das 31585 KWh, daher wurde keine Leistung in Anspruch genommen.

Sie versuchen hier sehr wohl doppelt abzukassieren, da Sie den Zählerstand nicht abgelesen und überprüft haben und einfach wilde Schätzungen durchführen.
Diese geschätzten Leistungen werden dann einfach ohne vorherige Ankündigung oder Rückfrage in Rechnung gestellt und angemahnt.

Kommentar

14.11.2013 | 15:02 Uhr · Der Widerspenstige

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst