Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei diesem Artikel auf Reclabox http://de.reclabox.com/beschwerde/67492-landkreis-giessen-jugendamt-regierungspraesidium-als-rechtsaufsicht-giessen-rechtswidrige-inobhutnahme-stigmatisierung hat die in Gießen praktizierte Pressezensur nicht funktioniert. Deshalb in ihrer Antwort aber weiter nur das Ziel zu verfolgen, die eigene Verantwortung für diesen Skandal loszuwerden und mich bloßzustellen, kann es nicht sein.
Ihre Einstellung und ihre Form von Verantwortung übernehmen, ist das Letzte. Wir gehen seit vier Jahren durch diese Behördenwillkür durch die Hölle und ihnen und den anderen bin ich nicht mal eine persönliche Antwort wert. Erst durch die Öffentlichkeit reagieren sie überhaupt. Dann aber so, dass man merkt, dass sie sich mit dem Artikel überhaupt nicht beschäftigt haben. In der Schule würde man sagen Thema verfehlt.
Ich denke schon, dass sie in ihrer Eigenschaft als Rechtsaufsicht tätig werden müssen, wenn sich durch einen neuen Gerichtsbeschluss herausstellt, dass die gerichtlichen Beschlüsse in dieser Sache durch die Falschaussagen und Manipulationen der Jugendamtsmitarbeiterin Frau M. erreicht wurden. Außerdem hat diese Person schon vor dem Beschluss des Familiengerichtes rechtswidrig gehandelt, in dem sie Jason entführt hat, ohne Gerichtsbeschluss und Anhörung (s. Darmstadt Homeschooler).
Das betreffende Gesetz schreibt dieses auch bei Pflegeeltern vor. Wir haben das Verfahren beim Familiengericht in Gang gebracht und dort hat Frau M. meinen Versuch, dass was der Beschluss des Landgerichtes nun bestätigt hat, nämlich dass die Vorwürfe, auf denen alles basiert, sämtlich von Frau M. erfunden wurden, zu beweisen als Verfolgungswahn und Aktionismus hingestellt. Dies obwohl das erste neutral erstellte Gutachten unsere „Unschuld“ bestätigte.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass Unterlagen, die ich zu Akte gereicht hatte, aus dieser verschwunden waren, obwohl diese beim ersten Gutachten noch enthalten waren und ebenfalls die Aussagen von Frau M. lügen straften. In einem weiteren Verfahren wurde in Abwesenheit des Jugendamtes (kein Interesse) dies besprochen, auch die Richterin konnte sich dies nicht erklären. In diesem Verfahren ging es um die ärztlich bestätigte Kindeswohlgefährdung Jasons im Heim der Stiftung Arnsburg und die Folgen hieraus für seine Entwicklung.
Reicht es ihnen wirklich, dass eine Richterin getäuscht und vorgeführt wird, um einen Beschluss zu erreichen, mit dem man dann hausieren gehen kann, egal welche Folgen dieser hat? Dass eine Gutachterin ein nicht verwertbares Gefälligkeitsgutachten durch Abschreiben von Jugendamtsberichten erstellt? Vertreten sie nicht eine Demokratie?
Hierzu haben wir genügend Beweise angeboten. Das Familiengericht als Instanz der freien Gerichtsbarkeit hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, nur einer Seite zu glauben und alles andere zu ignorieren. Eine Überprüfung findet nicht statt.
Auch von ihrer Seite sah die „Überprüfung,“ die auch im stillen Kämmerlein stattfand, nur vor, das Jugendamt zu befragen, ob es richtig gehandelt hat, auch als neue Gutachten erstellt waren. Es war offensichtlich, dass die betraute Mitarbeiterin nicht mit den gängigsten Gesetzen des Pflegeelternrechts und des Grundrechts vertraut war. Diese Überprüfung passierte auch erst, nachdem sie vom Hessischen Sozialministerium und der Bundesfamilienministerin dazu aufgefordert wurde. Auf meine eigene Bitte erhielt ich zu vor die Antwort, dass das Regierungspräsidium nichts mit dem Landkreis und Jugendamt zu tun hätte.
Wie erklären sie sich, dass sie denkt, eine Behörde könnte nicht nur Recht ausführen, sondern auch noch Urteile fällen und eigene Gesetze erfinden. Wo liegt das Problem, eine neutrale Überprüfung stattfinden zu lassen, ist es ihnen völlig egal, wie dieses Jugendamt an Kinder kommt und was es mit den Eltern macht?
Ist man als Mensch gar nichts wert? Nicht mal ein persönliches Gespräch. Sind wir wieder soweit, dass eine Behörde mit Bürgern umspringen kann, wie sie will und keiner ist zuständig?
Muss man es hinnehmen, dass eine selbst psychisch schwer Kranke wie Frau M. behauptet und weitergeben lässt, wir wären psychiatrisch erkrankt und wir daraufhin überall auch so behandelt werden? Wie weit geht dieses blinde Vertrauen?
Es gibt zu viele unheilige Allianzen in dieser Sache, der Jugenddezernent ist fachfremd und gleichzeitig noch Kämmerer, hierzu kennt er Frau M. persönlich. Eine Stiftung ist auf den Zulauf von Kindern angewiesen, um ein Heim am Laufen zu halten, und muss um den gesetzlichen Mindeststandard zu erreichen genug Rücklagen schaffen, was über viele Kinder, die dann minimal und qualitativ unterirdisch versorgt werden und minimalen Personaleinsatz erreicht. Hierzu sitzt mindestens ein Mitglied des Stiftungsrats im Jugendhilfeausschuss zusammen mit dem Jugenddezernent und es wird sich nicht gegenüber dem Jugendamt zur Wehr gesetzt, stattdessen wird man zu Mittätern. Eine Schule muss sich mit dem Landkreis gutstellen, um Gelder für den Schulneubau zu erhalten, es gibt ja noch mehr Bewerber im Kreis.
Was empfinden sie gegenüber ihren Kindern? Würden sie diese auch Entführern überlassen und sie zugrunde gehen lassen? Ich liebe Jason mehr als mein Leben und werde für ihn kämpfen, solange ich kann.
In was für ein Land leben wir bloß.
Mit freundlichen Grüßen in der Hoffnung auf ein persönliches Gespräch
Bianca Schubert
Meine Forderung an Regierungspräsidium Gießen:
Aufforderung zur öffentlichen Stellungnahme des Jugendamtes, Absetzung des Jugenddezernenten und der Leiterin des Jugendamtes
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ministerpräsident Bouffier hat mir über sein Büro mitteilen lassen, dass die Angelegenheit zuständigkeitshalber weitergegeben wurde. Erreicht wurde damit dass das Regierungspräsidium erneut prüft. Ich hoffe nur, dass diese Überprüfung diesmal mehr beinhaltet als das Befragen des Jugendamtes ob es rechtmäßig handelt.