16.10.2013 | 11:08 Uhr · 537 Views · von Harry Friehe
Stromio (Düsseldorf)
Keine Abrechnung erhalten
Ich habe bei Stromio zum 31.08.2013 den Stromlieferungsvertrag fristgerecht gekündigt. Diese Kündigung wurde von stromio am 14.01.2013 bestätigt.
Trotz Übersendung meiner Verbrauchsdaten habe ich bis heute (16.10.2013) noch keine Abrechnung meiner Stromrechnung bekommen. Aufgrund der sehr hohen Abschlagsvorderungen (196€/Mon) und einem Verbrauch von 3989 kWh erwarte ich eine Rückzahlung von ca. 1000,00 €.
Auf meine diversen Anfragen erklärt Stromio, sie könnten keine Abrechnung erstellen, da der Netzbetreiber angeblich den Zählerstand noch nicht mitgeteilt hat und meine Zählerstandsmeldung nicht ausreicht. Ich solle mich noch gedulden.
Ergänzend darf ich hinzufügen, dass Stromio laut der AGBs unverzüglich zur Abrechnung verpflichtet ist.
Meine Forderung
Sofortige Abrechnung meines Energieverbrauchs
Firmenantwort
22.10.2013 | 13:07 Uhr · Stromio GmbH
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Kommentar
16.10.2013 | 12:17 Uhr · Dieter Bopp
Kommentar
17.10.2013 | 11:29 Uhr · Harry Friehe
Am 20.09.2013 teilte STROMIO mir schriftlich mit, dass der Netzbetreiber noch keine Daten übermittelt hat.
HANDELT SO EIN FAIRER GESCHÄFTSPARTNER?
Kommentar
21.10.2013 | 06:39 Uhr · Evelyn K.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Netzbetreiber erhielt ich die Auskunft, dass sie meinen Zählerstand direkt nach Übermittlung (01.10.) an Stromio weitergeleitet haben. Der Netzbetreiber hat ja davon auch keinen Nutzen, die Zählerdaten zurückzuhalten!
STROMIO schon, die arbeiten jetzt auch mit meinem Guthaben, ca. 350,00 €.
Kommentar
25.10.2013 | 14:18 Uhr · Harry Friehe
Kommentar
02.11.2013 | 12:05 Uhr · Harry Friehe
Kommentar
17.11.2013 | 11:51 Uhr · Harry Friehe
Ich werde mich nun an die Schlichtungsstelle Energie wenden und ein Schlichtungsverfahren anstreben. Für den Verbraucher ist dieses Verfahren immer kostenlos.
Kommentar
21.11.2013 | 10:19 Uhr · Harry Friehe
Diskussion
21.11.2013 | 10:21 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.