21.10.2013 | 10:18 Uhr | 1535 Views
Hansa-Bavaria wurde vom AG Wetzlar zur Rückzahlung verurteilt. Die Herborner Anwaltskanzlei ablegis.de RAuN Frank Pletka erreichte ein Anerkenntnisurteil des Gerichts durch die Hansa Bavaria, wonach diese die Anteile nebst Zinsen an einen ehemaligen Teilhaber zurück zahlen musste. Die Zahlungen sind auch erfolgt.
Meine Forderung an HANSA-BAVARIA Wohnungsbaugenossenschaft:
Genossenschaftsanteile
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 241 Tagen und 18 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst