Kabel Deutschland berechnetete mir die DSL-Box, obwohl ich diese zurückgeschickt habe. Zwar etwas verspätet, bedingt durch den Umzug, aber ich habe sie zurückgeschickt.
Daraufhin habe ich zig Mahnungen von Kabel Deutschland erhalten. Ich bat um Nachsicht per Fax oder um Rückgabe der Box. Dies wurde aber alles einfach nicht berücksichtigt. Nur wurde ich weiterhin gemahnt bis hin zur Drohung eines Inkassobüros.
Eine Frechheit mir 60 € ohne irgendeine Leistung zu berechnen. Die Box hatte Kabel Deutschland ja bereits erhalten. Ich habe diese Rechnung gegen meinen Willen bezahlt, aus Angst vor dem Inkassobüro.
Meine Forderung an Kabel Deutschland Service:
Erstattung von 60 € oder Rückgabe der DSL-Box
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wenn ich mir ihre Beschwerde lese, ich vermute mal, daß sie mit Kabel Deutschland einen DSL-Vertrag abgeschlossen haben, den sie nicht rechtzeitig widerrufen haben. Dabei ist es unwichtig, ob sie gerade im Umzugsstress waren oder nicht. Fakt ist, Sie haben die DSL-Box zu spät zurückgeschickt und somit Ihr Widerrufsrecht verwirkt. Leider haben sie nicht dazu geschrieben, um welchen Verspätungszeitraum es sich hier handelt. Da werden Sie wohl oder über die ganze Vertragslaufzeit bezahlen müssen und Kabel Deutschland ist im Recht. Vielleicht sollten Sie mal dort anrufen und drauf bestehen, daß Sie wenigsten die Box wiederbekommen, denn im Gespräch läßt sich einiges besser klären, als per E-Mail oder Fax.
Was ich nicht ganz verstehe ist folgendes: Um wieviel Tage später wurde die Box zurückgesendet? Wurde zwischen drin nicht die Testphase storniert (mit Bestätigung?) Was mir weiter nicht klar ist, warum bestellt man sich eine Fritzbox, wenn man gerade umzieht? Und die Forderung ist mir auch nicht klar: "Meine Forderung: Erstattung von 60€ oder Rückgabe der DSL-Box " --> hat nun Kabel Deutschland, wie beschrieben, die Box oder nun doch nicht? Bitte die Reklamierung besser beschreiben oder wie vom vorigen Schreiber erwähnt, Pech gehabt, wenn Sie es zu spät reklamiert haben (seien Sie froh, dass Sie nicht bei 1&1 sind.... ^^) Gruß Marco
Es geht dabei um das Kabelmodem, was dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellt wurde. Ich habe das gleiche Problem. Das Leihmodem habe ich nach zwei Monaten zurückgeschickt (ich hatte von Kabeldeutschland noch Geld zu bekommen und habe nach Erhalt dieses Geldes nach ca. drei Wochen das Leihmodem zurückgesendet). Sie reklamierten den Wert des Modems, also jene 60 € auch nach Erhalt. Dazu die erste Mail: es sei nun zu spät zur Reklamation. Die zweite Mail: sie haben das Modem nicht erhalten. Darauf haben sie die Tracking-Nummer der Post bekommen als Nachweis und das Fax des Einlieferungsbeleges. Ein Paar Tage später ein Brief, ich solle die 60 € bezahlen. Mittlerweile habe ich diese Leute aufgefordert mir nachzuweisen, wann sie denn das Modem an mich zurückgeschickt hätten bzw. wann sie mich informiert haben, dass es zur Abholung bereit steht. Es ist ja deren Logik zufolge mein Eigentum. Damit ist dann das nicht - zurücksenden meines Eigentums bei gleichzeitiger Forderung des Wertes meiner Auffassung nach eine Unterschlagung. Ich fasse es also als Unterschlagung auf, obwohl sie das Modem angenommen haben und weiterverwenden können. Hier mein Brief. Lest selber! (Das echte Zeichen wurde durch xxx überschrieben.) ********************************** KABELDEUTSCHLAND, z. H. des Vorstandes Dr. Adrian von H., Betastraße, 85774 Unterföhring Leihmodem / meine Zahlung unter Vorbehalt Sehr geehrter Herr bzw. sehr geehrte Frau, die sich hinter dem Zeichen xxx verbirgt! Leider haben Sie im letzten Brief und auch in den Mails es wieder einmal verabsäumt Ihren richtigen Namen und Ihre Telefondurchwahl anzugeben. Ich schreibe seit langer Zeit mit Ihnen. Immer schreiben / antworten andere Personen. Und der eine weiß nicht, was der andere bei Ihnen macht. Mal wird behauptet, man habe mit mir telefoniert, mal wird behauptet, mein Modem sei nicht bei Ihnen. Mal will man mir Geld zurückschicken, was ich noch nie geschickt habe. Mal soll ich den Nachweis senden, dass ich das Modem tatsächlich geschickt habe, weil Sie es „nicht hätten“. Mal erinnern Sie sich nicht an Vereinbarungen und Zusagen. Dieser Albtraum mit Ihrem „Unternehmen“ dauert nun schon über ein Jahr und will nicht enden. Ich habe schon mehrfach gebeten, dass Sie sich an allgemeine Gepflogenheiten im Geschäftsleben halten: Nämlich, dass es einen Ansprechpartner gibt, der mit seinem Namen und seiner Unterschrift für die Richtigkeit und Verbindlichkeit gerade steht. Genau das ist Ihr Problem: Niemand richtet sich danach, was er/sie sagt, weil niemand verantwortlich ist. Das war von Anfang an so und ist nicht entscheidend verbessert worden. Zudem haben Sie zumindest bis Frühjahr diesen Jahres Ihre Mails und Faxe zum allergrößten Teil noch nicht einmal gelesen. So sind Sie alleine verantwortlich dafür, dass Ärger beim Kunden eskaliert. Meine Bitten, nun endlich dafür zu sorgen, dass ich Telefon und Internet nutzen kann, haben Ihre Mitarbeiter so wochenlang penetrant, hartnäckig und immer wieder ignoriert. Es hat in Ihrem Unternehmen niemanden interessiert, dass Sie "wertlosen Schrott" anbieten. Meine Anliegen: 1. Welche Person versteckt sich hinter dem Zeichen xxx? Ist das die Person, die Verantwortung trägt? Dann nennen Sie mir den Namen und eine Telefonnummer mit Vorwahl und Durchwahl. 2. Zum derzeitigen Ärger noch einmal: Ich habe Ihnen am 28/29.5. das Leihmodem geschickt! Dies habe ich geschickt, als ich meinen Kontoauszug bekommen habe, der mir gezeigt hat, dass Sie das vereinbarte Geld (Ihre Schulden bei mir) überwiesen haben. Das Modem haben Sie nachgewiesen angenommen und mich - wie ich es sehe - nicht binnen 14 Tagen von sich aus informiert, dass Sie es dann doch nicht haben wollen, weil es ja „zu spät“ sei. Also kann ich davon ausgehen, dass das Modem ganz normal beim nächsten Kunden im Einsatz ist. Die Grundlage für Ihre 60 € Forderung ist also nicht mehr da. Alle sind zufrieden. Was man bei Ihnen so „zufrieden“ nennen kann zumindest. Ich habe mich nun entschlossen, den Preis des Modems zu ersetzen, um diese leidige Angelegenheit endlich abzuschließen. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, lasse ich aber ausdrücklich außen vor. Damit ich das tun kann, schicken Sie mir bitte zeitnah dazu alternativ folgende Informationen: Entweder Sie schreiben mir, wann genau Sie mir einen Brief (Tracking-Nummer mitsenden) oder eine Mail (Datum/Uhrzeit) geschickt haben, worin Sie mir mitteilen, dass das Modem - mein Eigentum - nun zur Abholung bereit steht. Oder Sie senden mir die Tracking ID des Paketes, das mein Modem beinhaltet. Dies können Sie machen, ohne Kosten zu verursachen. Meine E-mail Adresse ist Ihnen ja bekannt. Ich halte mich dabei an die gleichen Regeln wie Sie und teile Ihnen mit, dass ich das Modem nach Ablauf von 14 Tagen leider nicht abholen kommen kann bzw. das Modem leider nicht mehr annehmen kann. Das Modem ist in diesem Falle wieder Ihr Eigentum, mit dem Sie tun können, was Ihnen beliebt. Dafür dürfen Sie natürlich auch keine 60 € kassieren. Sollten Sie das Modem allerdings behalten, ohne den Versuch gemacht haben, es mir wieder zu übereignen, wäre es unberechtigt und illegal in Ihrem Besitz! Sie können es ja beim nächsten Kunden wieder im Einsatz haben oder dafür bereit zu halten. Und dass Sie genau das tun, davon bin ich überzeugt! Sie schreiben in Ihrer Mail mal wörtlich : „... Wie wir Ihnen am 16. Juni 09 schon telefonisch mitgeteilt haben, wurde das Modem zwei Monate zu spät zurück geschickt. Daher ist die Berechnung von 60 € gerechtfertigt...“ (Ich habe Sie übrigens aufgefordert, sich für die Unwahrhei, man habe mit mir telefoniert zu entschuldigen. Dies steht noch aus!) Zwei Tage später schrieben Sie mir: "... Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir keinen Eingang des Modems verzeichnen können. Bitte übersenden Sie uns den Rücksendebeleg, damit unsere Logistik eine Recherche starten kann.“ Diesen Beleg haben Sie nun letzte Woche erhalten, damit ist ja dann der Fall für mich erledigt. Es sei denn, Sie bestehen weiterhin trotz Erhalt auf Zahlung: Dazu folgendes Zitat, diesmal all aus dem Strafgesetzbuch: "Von Unterschlagung spricht § 246 StGB, wenn ein Täter eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Die Unterschlagung ist gemäß ihrem Strafrahmen ein Vergehen.Im Unterschied zum Diebstahl ist bei der Unterschlagung nicht erforderlich, dass der Täter die Sache einem anderen wegnimmt. Gemäß der Neufassung ist auch nicht mehr notwendig, dass der Täter die Sache bereits im Besitz oder Gewahrsam hat. D.h. eine Unterschlagung kommt sowohl bei Sachen in Frage, die der Täter bereits in Besitz hat, als auch bei Fundsachen." Aus meiner Sicht ist ein neuerliches Beharren auf einer Zahlung, obwohl Sie das Modem behalten haben eine Unterschlagung. Ich werde in diesem Falle also Strafanzeige gegen Sie erstatten, 3. Ohne Anerkennung irgendeiner Schuld habe ich Ihnen den Nutzungsausfall des Modems (Ihren tatsächlichen maximalen Schaden, wenn es denn einer war) trotzdem aus Kulanz überwiesen. Modemwert 60 € , Lebensdauer bei mir 15 Monate, angenommene voraussichtliche Mindest - Restlebensdauer weitere 21 Monate, Abschreibung im Monat also 2 €. Ich habe Ihnen also nun großzügig aufgerundet 6 €, womit Sie bestens bedient sind. 4. Meine Forderung nach vollem Ersatz des durch Ihre Unfähigkeit angerichteten Schadens an Sie besteht natürlich weiter. Ihre Technik, mehr noch Ihr Verhalten - zusammengefasst: Ihr Versagen haben mich einen vier stelligen Betrag gekostet! Die Rechnung haben Sie! Fassen Sie mein heutiges Schreiben als MAHNUNG und Zahlunsgaufforderung auf. Insgesamt steht weiterhin fest: Sie sind unfähig eine ordnungsgemäße Telefonie und Internet anzubieten, Sie sind unfähig diesen Mangel abzustellen und Sie sind unfähig, dieses dümmliche Nachtreten (um mich zu bestrafen? Oder nur um sich bereichern zu wollen?) nun endlich einzustellen. 5. Ich habe bis heute jede ordnungsgemäße Rechnung jedes Unternehmens bezahlt und werde das auch künftig so handhaben. Mir geht es nicht um Pfennigfuchserei und übles Nachtreten wie Ihnen. Hören Sie also endlich mit diesem Wahnsinn auf! Einen Menschen behandelt man schlicht und einfach nicht so wie Sie das tun. Hätten Sie mir die angebotenen Leistungen ordnungsgemäß geliefert, wäre ich heute zufriedener, normal zahlender Kunde. 6. Ich habe außerdem in Ihrem Hause nach dem Posten des Qualitätsbeauftragten angefragt, der bei Ihnen dringendst fehlt und wohin ich meine Bewerbung senden soll. Ich bitte nun auch in dieser Frage um Antwort. Herr Vorstand: Es ist Zeit, dass Sie jetzt endlich persönlich den Hörer in die Hand nehmen und sich bei mir melden. Ich erwarte das nun endlich von Ihnen. Mit der Ihnen gebührenden Achtung
Der letzte Kommentar vom "Leihmodem/Zahlung unter Vorbehalt" trifft es so ziemlich genau! Zumindest ist es mir ähnlich ergangen... Jetzt hat Kabel Deutschland mir vor zwei einhalb Wochen einen Brief endlich zukommen lassen, in dem man mich aufgefordert hat, ihnen die DHL-Traking Nr. mitzuteilen, damit man mir das Geld zurück überweisen könne.
Nun wie auch immer, es sind, wie mir scheint, mal wieder nur leere Versprechen.:-( Habe am 13.07.09 auch gleich einen Fax mit allen nötigen Angaben an Kabel Deutschland geschickt, ohne irgendeine Ragktion. Und letzte Woche, sogar zweimal (am 20.07.09 & 22.07.09) versucht mit irgendeinem telefonisch Kontakt aufzunehmen, leider ohne Erfolg. Es ist einfach NIEMAND zuständig und keiner weiß mal wieder Bescheid. Oder man vertröstet einen nur mit Aussagen wie "sobald die Gegenbuchung erfolgt ist, bekommen Sie auch ihr Geld".
Laut meinen Telefonaten (Fr.O. und Herrn R.) ist die Gegebuchung bereits am 15.07.09 erfolgt.
Doch es passiert NICHTS! Warte noch immer auf meine GS von 63€ oder auf meine Box, die sich sicherlich schon längst wieder im Einsatz befindet (bin schon fast seit einem Jahr jetzt ausgezogen) und habe diese Box im Oktober letzten Jahres zurück geschickt.
LG Sneza
Leider habe ich noch nichts gehört von Kabel Deutschland. :-(