Ich habe eine defekte Kamera unfrei an die Firma Jay-tech in Mönchengladbach geschickt.
Die Paketannahme wurde verweigert, wodurch Kosten von 15 Euro entstanden sind. Allerdings steht auf der Garantiekarte der Kamera folgender Text: "Während der Garantiezeit können defekte Geräte für Sie kostenfrei (unfrei) an die umseitig angegebene Serviceadresse gesandt werden."!
Nachdem ich die Rücksendung abgeholt hatte, kontaktierte ich die Firma Jay-tech per Mail; bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Daraufhin verschickte ich die Kamera nochmals und bezahlte ein Porto von 2,40 Euro. Der Brief enthielt außerdem ein Schreiben mit der Bitte, zum Vorgang Stellung zu nehmen und entstandene Kosten zu erstatten. Es ist gesetzlich klar geregelt, dass der Hersteller im Gewährleistungsfall die Transportkosten trägt, daher sollte es gar nicht so weit kommen, dass man dem Geld hinterher rennt!
Durch den Defekt der Kamera wurden darüber hinaus Akkus im Wert von 8,49 Euro beschädigt. Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für diesen Schaden; hier bat ich ebenfalls um Kostenerstattung. Insgesamt sind mir Unkosten in Höhe von 25,89 Euro entstanden.
Zwischenzeitlich habe ich zwar eine neue Kamera erhalten, meine Aufwände bei der Einsendung der Kamera und den entstandenen Schaden ignoriert Jay-tech allerdings. Die im Schreiben gesetzte Frist ist nun verstrichen, eine Antwort des Unternehmens steht weiterhin aus.
Meine Forderung an Jay-tech:
Stellungnahme zum Vorgang und Kostenerstattung in Höhe von 25,89 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Wann haben Sie die Kamera gekauft und wann dort hin gesendet? Bedenken Sie, das Sie lediglich 6 Monate Garantie haben, danach kommen Sie in die Gewährleistung, in der Sie nachweisen müssen, das der Defekt bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Die Art und Weise der Firma, keine Mails zu beantworten, ist natürlich nicht schön. Aber vermutlich hat die Firma das Recht auf Firmenseite, wenn die Kamera schon vor mehr als 6 Monaten gekauft wurde, leider.
"dass der Hersteller im Gewährleistungsfall die Transportkosten trägt, "
Das ist schon richtig. Nur muß er dies nicht im vorher raus machen. Und zweitens, muß er, im Gegensatz zum Widerrufsrecht noch bis Mitte Juni, nicht hinnehmen, das Ihn die Ware zu teuren 15,00 Euro unfrei zugesandt werden, wenn dies auch mit preiswerten 2,40 Euro möglich ist.
Und nur auf diese 2,40 Euro haben Sie im anerkannten Gewährleistungsfall Anspruch. In der Regel also nur in den ersten 6 Monaten. Danach wird ja meist auf Garantie repariert. Und da kommt es darauf an, was in den Garantiebestimmung zu den Versandkosten steht. Meist steht da, der Kunde zahlt Einsendekosten, der Hersteller die Rücksendekosten.
Bisher habe ich leider keine Antwort erhalten.
Ich habe die Firma bezüglich des Versands kontaktiert und keine Antwort erhalten. Auf der Garantiekarte steht mein Fall eindeutig beschrieben: Innerhalb der ersten 36 Monate sollen defekte Geräte unfrei an die Serviceadresse geschickt werden. Würde das nicht so auf der Garantiekarte stehen, hätte das Gerät nicht unfrei verschickt; und was bleibt mir anderes, wenn die Firma auf Kontaktversuche nicht reagiert? Letztendlich geht es doch um eine Fehlinformation des Herstellers, der nun für die dadurch verursachten Kosten nicht gerade stehen will. Scheinbar gibt es auch genügend Leute, die das mit sich machen lassen, wenn ich mir die Kommentare ansehe. Da wundert mich nichts mehr!
Hier geht es außerdem nur um die Transportkosten, der Defekt wurde bereits behoben. Der Versand eines Pakets kostet übrigens nur 7 Euro und ist durchaus zu empfehlen, da der Versand versichert und nachverfolgbar ist. Die 15 Euro sind allein durch die Annahmeverweigerung entstanden.
Ich denke, hier ist keine Antwort mehr zu erwarten. Wie das Geschäftsmodell dieser Firma aussieht, ist offensichtlich.
Ich kann nur dazu raten, zum Händler um die Ecke zu gehen und lieber ein paar Euros mehr in qualitative Produkte seriöser Unternehmen und einen anständigen Service zu investieren.