Abschlussgebühr ohne Gegenleistung

Schwäbisch Hall

Bei Abschluss eines Bausparvertrages gibt es eine Abschlussgebühr i. H.v. 200 €, die automatisch vom Bausparkonto abgebucht wird - selbst wenn im Beratungsgespräch nicht darüber informiert wurde.

Auch aus dem Vertrag geht eine solche Abschlussgebühr für einen Laien nicht hervor. Für die 200 € gibt es absolut keine Gegenleistung seitens der Schwäbisch Hall.

Sollten sich solche Unternehmen nicht darüber freuen, dass sie Neukunden gewinnen? Nein! Man zieht ihnen auch noch - meiner Meinung nach - ganz hinterhältig das Geld aus der Tasche.

Nie wieder Schwäbisch Hall!

Meine Forderung an Schwäbisch Hall:

Rückerstattung der Abschlussgebühr

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 110 Tagen und 10 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Abschlussgebühren sind rechtlich zulässig, dies hat der BGH bereits
2010 entschieden.

Hier der Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e902572a3a3339cdded8aa712eec9804&nr=54937&pos=1&anz=2