27.03.2014 | 21:53 Uhr · 1207 Views · von Alexander Duffner

Funkfachhandel - Lemp (Leipzig)

Unfreundlich! Eine Bestellung war nicht möglich!

Leider sind wir erst nach unserer Bestellung in diesem Shop auf diese Bewertungsseite gestoßen.

Als freiwillige Feuerwehr haben wir eine Bestellung aufgegeben. Weil Rechnungen von Bestellungen von unserer Gemeinde bezahlt werden, wollte ich die Ware auf Rechnung bestellen. Laut den "Shopregeln" von Herrn Lemp ist die Bestellung auf Rechnung für Behörden möglich. Nachdem die Ware nicht ankam, fragte ich per Email nach, ob ich etwas unternehmen muss. Als Antwort kam ein kurzes Mail mit Link auf die Zahlungsmodalitäten. Ich verstand das Problem nicht und bestätigte nochmals den Auftrag im Namen der Gemeinde. Danach bekamen wir nur noch unfreundliche Mails:

Wir bestellen viel und oft online, aber so eine Art haben wir noch nie erlebt. Dieser eShop möchte keine Umsätze machen und maßregelt seine Kunden. Dazu kommt die Unfreundlichkeit des Besitzers!

Meine Forderung

Freundlichkeit! Ohne Bürokratie eine Bestellung aufgeben!

Kommentar

28.03.2014 | 07:38 Uhr · Fred S.

@3547973 Sie schreiben wieder solch einen Unsinn, dass einem die Galle hochkommt. Selbstverständlich gehört die freiwillige Feuerwehr zu den öffentlichen Einrichtungen. Und der BF beschwert sich ja zu Recht, weil die Gemeinde eine öffentlich rechtliche Einrichtung ist und hier lt. deren AGBs Sonderregelungen anbietet.

Kommentar

28.03.2014 | 08:22 Uhr · Fred S.

Für sie als Berufsbesserwisser sind wohl alle AGBs wie eine Bibel. Sie haben wohl nicht verstanden, um was es dem BF überhaupt geht. Nämlich Zahlungen auf Rechnung für eine Teil einer Gemeinde, nämlich der Freiw. Feuerwehr, und die ist Bestandteil der Gemeinde, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Punkt, Ende. Und wenn die AGBs dies hergeben, dass hier bei Gemeinden auf Rechnung gezahlt wird, dann will der BF das so geregelt haben. Auch Ende. Wieder eine Dokumentation, dass sie scheinbar gar nix begreifen aber alles besser wissen. Unerträglich!

Kommentar

04.04.2014 | 23:32 Uhr · Alexander Duffner

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst