Ich habe vor einigen Monaten, nachdem ich in diesem Unternehmen gekündigt habe, um Prüfung meiner letzten Gehaltszahlung / Restabrechnung gebeten, weil diese meiner Berechnung nach nicht stimmig ist.
Ich habe dies in Form von E-Mails/Einschreiben, wiederholt, ausgeführt.
Obwohl die Bitte um Prüfung höflich formuliert war und es kein Problem sein dürfte, die Anfrage zu klären, bekomme ich seit Monaten keinerlei Rückmeldung.
Vor etwa 4 Wochen habe ich ein behördliches Schreiben, mit Bitte dieses auszufüllen, wieder per Einschreiben verschickt. Bis heute bekam ich auch hier keinerlei Rückmeldung, obwohl ich dieses Schreiben behördlich vorlegen muss.
Da ich nun meinerseits nicht mehr weiter komme, der nächste Schritt, der eines anwaltlichen Auftrages wäre, obwohl man die Angelegenheit längst hätte, unspektakulär bearbeiten könnte, bitte ich Sie hiermit um Unterstützung.
Bestell-/Kundennummer: 81243
Meine Forderung an Hessische Landesbahn:
Bearbeitung/Prüfung meiner Anfragen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe inzwischen zumindest ein Antwortschreiben erhalten, samt behördlichem,
ausgefüllten Vordruck. Die beanstandete Berechnung allerdings, blieb nach wie vor ungeprüft, denn auch in dem Antwortschreiben, wurden Daten falsch wiedergegeben und teils ganz ausgespart.
Die Grundlage meiner erbetenen Prüfung,
hatte ich bereits mehrmals mitgeteilt,
so dass "eigentlich" keinen Sinn macht,
diese NOCHMALS vorzulegen, dennoch werde ich
diese ein letztes Mal mitteilen.
Aus mir völlig unverständlichen Gründen,
scheint man es zu bevorzugen, die Angelegenheit auszusitzen. In Folge dessen
und nach unzähligen, höflichen Versuchen,
dies zu klären, habe ich nun einen Termin beim Rechtsanwalt vereinbart. Ein völlig unnötiges Procedere, aber allem Anschein nach, bemüht man sich nicht einmal, die Angelegenheit zu prüfen.