Nach der ordnungsgemäßen Kündigung meines Stromvertrages mit der Firma Clevergy GmbH & Co. KG zum 31.01.2011 wurde mir trotz schriftlicher und telefonischer Aufforderung keine ausführliche und nachvollziehbare Schlussrechnung zugesendet.
Das Online-Portal der Firma, worauf ggf. Rechnungen abgerufen werden können, funktionierte nicht. Aufgrund von angeblichen Optimierungsprozessen kam es langfristig im EDV-Bereich zu Störungen im Kundenservice. Hierüber wurde mir noch ein Entschuldigungsschreiben per Post zugesendet. Anstatt einer Rechnung erhielt ich lediglich eine Zahlungserinnerung im September 2010 sowie zuvor ein Kontenblatt aus der Buchhaltung von Clevergy. Alles, nur keine nachvollziehbare Schlussrechnung. Auch auf Widersprüche und Anfragen zu vorhergehender Zwischenrechnung erhielt ich keine Antwort. Laut BGB kommt der Schuldner einer Geldforderung erst 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, der Gläubiger trägt im Streitfall die Beweislast für das Zugangsdatum der Rechnung, wenn sich diese als berechtigt und fällig herausstellt. Da mir nie eine mir zustehende Rechnung zugestellt wurde, war auch die Beauftragung der Inkassofirma infoscore Forderungsmanagement GmbH im Mai 2012 unrechtmäßig und überzogen. Leider konnte ich die relativ geringe Restforderung in der Höhe von 61,40 € aus keiner Rechnung entnehmen und überweisen. Im Nachhinein wurde behauptet, die Rechnung sei mir per Email zugegangen. Dies obwohl ich schriftlich, telefonisch und per Email nach einer solchen ausführlichen Schlussrechnung, nachweislich, vergeblich verlangt habe. Seitens der Inkassofirma infoscore werden für eine rechtmäßig und bereits bezahlte Forderung von 61,40 € zusätzlich Gebühren seitens der Inkassofirma: (45,- € Inkassokosten (unangemessen), 18,- € Kontogebühren (UNZULÄSSIG), Verzugszinsen 3,86 und Mahnauslagen 3,- € (2,50 zulässig), bei einer Forderung von 61,40 sind unverhältnismäßig hoch und wohl schon sittenwidrig) insgesamt 75,71 €.Bestell-/Kundennummer: CVGY-363948-36219
Meine Forderung an Clevergy:
Rücknahme der ungerechtfertigten Forderung von 75,71 € der Inkassofirma infoscore aus Baden-Baden
Antwort auf die Beschwerde vom 27.05.2014
Sehr geehrter Kunde,
wir erhielten die Nachricht von ReclaBox über Ihre Beschwerde leider erst am 06.06.2014. Zudem ist die Fa. Clevergy GmbH & Co. KG zum 01.11.2013 von der LichtBlick SE übernommen worden, die Bearbeitung hat sich daher etwas verzögert, wofür wir uns bei Ihnen entschuldigen.
Wir haben Ihr Anliegen geprüft und werden uns umgehend postalisch mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr LichtBlick-Kundenservice
kommentare und trackbacks 7
Gerichte kommen zu der Erkenntnis, dass die Geltendmachung von sogenannten Inkassokosten, im Wege des Schadensersatzes, regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen!
Ich habe einen Beschwerdebrief an die Geschäftsleitung gesendet. Bisweilen
steht aber eine Antwort aus.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Die Firma LichtBlick SE, Nachfolgefirma der Firma Clevergy, hat wie angekündigt, noch keinen postalischen Kontakt mit mir aufgenommen! Die überhöhte Inkassoforderung wurde meinerseits ja bereits beglichen. Da aufgrund des geringen Streitwerts ein Gerichtsverfahren unverhältnismässig teuer und unsinnig wäre. Auch wenn ich ja zweifellos im Recht bin. Ich gehe davon aus, dass seitens der Fa. Lichtblick oder des Inkassounternehmens infoscore aus Baden-Baden, zumindest ein Betragvon 30 bis 40 €, für die Unannehmlichkeiten etc., zurückerstattet wird.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis sowie etwaige Bemühungen.
Die Firma hat lediglich darauf verwiesen, dass die Inkassofirma infoscore aus Baden-Baden jetzt zuständig sei. Man könne sich auch nicht vorstellen, dass keine Abschlussrechnung zugegangen sei und bot an die Rechnung nun zu senden. Diese bekam ich aber ja bereits über die Inkassofirma.
Dass es Schwierigkeiten mit den Abschlussrechnungen gab war ja bei mir kein Einzelfall!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst