Ich habe ein PC-Teil gekauft und vorher den Händler gefragt, ob ich es denn zurückgeben könne, wenn es mit meiner ihm beschriebenen Hardware nicht kompatibel wäre. Er meinte, das wäre kein Problem.
Ich bin also am nächsten Tag zum Händler zurückgekommen und der meinte: "Die Originalverpackung ist beschädigt, ich kann den Artikel nicht zurücknehmen, weil der Hersteller Ware und Verpackung als einen zusammengehörigen Artikel sieht und ihn nicht zurücknimmt und kein Kunde eine geöffnete Packung kaufen würde."
Das Ding ist nur, dass man Blisterverpackungen - also diese zugeschweißten Plastiksichtverpackungen, an denen man sich mal gerne schneidet, nicht öffnen kann, ohne diese zu beschädigen - an einer Seite aufschneiden muss.
Dann wären ja alle Waren, die in Blisterverpackungen verkauft werden, vom Umtausch ausgeschlossen. Der Händler hat mir auch noch geraten, das Gerät bei eBay reinzustellen oder bei Annoncen AVIS reinzusetzen. Darf der Händler die Rücknahme verweigern?
Meine Forderung an Hardware Händler:
Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Grundsätzlich gilt in Deutschland, wenn ich in einem Geschäft eine Packung öffne, dann muß ich den Artikel kaufen. Ist zwar ein blödes Urteil, aber so steht das Gesetz schon seit 3-4 Jahren geschrieben. Der Händler, der Ihnen das Teil verkauft hat, ist sicher davon ausgegangen, daß Sie die Blisterverpackung nicht öffnen und nur vergleichen, ob es bei Ihnen paßt. Aber das hätte er Ihnen dann auch sagen müssen. Ich würde auf Rückgabe bestehen. In so einem Fall wäre ein Zeuge nicht schlecht gewesen. Leider gibt es nämlich auch solche Zeitgenossen, die PC-Zubehör beim Testen beschädigen (Spannungsschäden) und es dann wieder zurückbringen, als wäre nix gewesen. Und der, der das Teil dann kauft, ist der Dumme.
Ich musste die Verpackung zu Hause öffnen, um das Teil zu testen. Weil es zwar grundsätzlich anschließbar ist, aber eben inkompatibel mit meinem Gerät war. Leider habe ich keine Zeugen, als der Händler gesagt hat, dass ich es zurückgeben könne. Ich habe zehn Minuten auf ihn eingeredet, aber er bleibt stur.
Wie es aussieht, habe ich wohl schlechte Chancen. Und für 25 Euro Warenwert den Rechtsweg zu beschreiten, lohnt sich wohl nicht wirklich...
Das einzige, was dir da noch bleibt, wäre bei der Verbraucherzentrale nachzufragen, wie die rechtliche Situation ist. Die wissen ganz sicher, ob du in dem Fall ein Rückgaberecht hast, oder nicht. Fragen kostet nix, nur die Telefongebühren. :-) Cappo
Wenn man bei der Verbraucherzentrale anruft, kostet das 1,50 Euro pro Minute. Wenn ich da fünf Minuten lang telefoniere und denen das schildere, zahle ich 7,50 Euro. Das steht leider in keiner Relation zum Wert der Ware. Das würde ich machen, wenn der Artikel 50 Euro oder teurer wäre. Ich versuche das Ding jetzt für die Hälfte wieder zu verkaufen und die andere Hälfte ist eben Lehrgeld.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst.