Am 13.06.14 habe ich in einer Postfiliale in Hamburg zwei Bareinzahlungen über 39,05 Euro und 64,99 Euro plus jeweils 10,- Euro Entgelt für zwei verschiedene Versandhäuser vorgenommen. Ich benutzte die Original Überweisung/Einzahlungs Vordrucke der Versandhäuser. Die IBAN Nummern auf den Einzahlungsquittungen waren korrekt.
Als ich dann die 1. Mahnung eines der Versandhäuser erhielt, wußte ich daß das Geld nicht angekommen war. Bei einer Postbankfiliale machte ich dann am 2.07.14 einen Nachforschungsauftrag zu Einzahlungen. Am nächsten Tag bekam ich dann die Mahnung des nächsten Versandhauses. Bei der Postbankfiliale machte ich dann den nächsten Nachforschungsantrag am 3.07.14. Habe aber bisher keine Antwort erhalten, dafür aber die 2. Mahnung eines der Versandhäuser.
Der Schaden beträgt beim 1. Versandhaus 49,05 Euro plus 10,- Entgelt und beim 2. Versandhaus 65,89 Euro plus 10,- Euro Entgelt.
Bestell-/Kundennummer: 58542474 und 26280443
Meine Forderung an Deutsche Postbank:
150,-Euro einschließlich Fahrgeld und eine Entschuldigung bei den jeweiligen Versandhäusern
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Hinweise auf der Seite der Postbank:
Hilfe bei Beschwerden
Waren Sie mit den Leistungen der Postbank unzufrieden? Möchten Sie sich zum Beispiel über die Ausführung einer Überweisung beschweren? Dann lassen Sie uns dies bitte wissen. Wir werden uns bemühen, das Problem so schnell wie möglich aus dem Weg zu räumen:
Privatkunden erreichen unser Kundenberatungscenter unter
0228 5500 5500 (24-Stunden-Service).
Wir versichern Ihnen, dass wir alles tun werden, um Sie bald wieder zu unseren zufriedenen Kunden zu zählen. Sollte es einmal nicht zu einer Einigung kommen, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle des Bundesverbandes deutscher Banken wenden:
An die Ombudsleute der privaten Banken
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Quelle:
https://www.postbank.de/postbank/ombudsmann_private_banken.html
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst