Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich soeben an Ihre Hotline gewandt, da mein Erlebnisgutschein leider am 31.12.2013 abgelaufen ist. Mit ist bewusst, dass die Gültigkeit nach 3 Jahren verfällt, dennoch hatte ich mir etwas mehr Entgegenkommen seitens Ihres Unternehmens gewünscht, da es sich doch um einen (jedenfalls für mich) nicht unerheblichen Geldbetrag handelt.
Ich erwarte keine Rückerstattung des vollen Betrages, jedoch wäre die Rückerstattung des Geutscheinwertes abzüglich des Ihnen entgangenen Gewinns eine sehr entgegenkommende Leistung im Kundenservice.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Leena Lange
Bestell-/Kundennummer: BWT6TPN3R2DWE580
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Rückerstattung des Gutscheinwertes (abzgl. des entgangenen Gewinns)
Antwort auf die Beschwerde vom 15.07.2014
Sehr geehrte Frau Lange,
ich verstehe Ihren Unmut. Aber wie Sie bereits richtig erwähnen, sind unsere Gutscheine, Erlebnis-Geschenkboxen und Erlebnis-Karten ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig. Damit hätten Sie ausreichend Zeit gehabt um Ihr Erlebnis auch zu realisieren.
Nichtsdestotrotz möchte ich mir Ihren Fall nochmals anschauen. Bitte senden Sie mir hierzu eine E-Mail an feedbackjochen-schweizer.de. Geben Sie hierbei nochmals Ihren Namen, Ihre Adresse inkl. Telefonnummer und Ihren Gutschein-Code an. Gerne inklusive einer Erklärung, warum Sie in der angegebenen Frist nicht dazu kamen, das Erlebnis einzulösen.
Viele Grüße von
Dennis aus dem Jochen Schweizer Team
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Herzlichen Dank für die Nachricht und die Chance mich noch einmal zu melden! Das ist nicht selbstverständlich, vielen Dank!