Kein Umtausch, trotz defekter Ware!

VENUS Mode
Karlsruhe

Meine Tochter hat ein Paar Schuhe gekauft, aber nach zweimaligem Tragen waren sie schon kaputt. Da sie den Kassenzettel nicht mehr hatte, man aber sehen konnte, dass die Schuhe noch neuwertig sind, wollte Sie einen Umtausch. Obwohl die gleichen Schuhe noch im Verkauf stehen, sagte "Venus" nein.

Anscheinend kann man dort gekaufte Ware nur zwei mal tragen und dann wegschmeißen. Das kann doch nicht sein. Gerade als Studentin hat man nicht viel Geld zur Verfügung. Von Kulanz hat man bei Venus offensichtlich wohl noch nichts gehört.

Meine Forderung an VENUS Mode:

Ein neues Paar Schuhe

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wollten Sie in einer anderen Beschwerde nicht schon eine gewaschene Bluse umtauschen? Und nun Schuhe, die getragen, also gebraucht sind? Und dann noch ohne Kassenbon? Hallo?! Vielleicht sollten Sie erst mal lernen, wie man mit neuen Sachen pfleglich umgeht, bevor Sie hier zu Unrecht noch den ganzen Einzelhandel in Karlsruhe an den Pranger stellen. Cappo

@Cappo: Stopp! Wie kann man eine Frau nur so dumm anmachen, obwohl sie eigentlich juristisch im Recht ist. @FrauSpoth: Lassen Sie sich nicht vom Cappo nerven. Sie sind im Recht. Ein Geschäft muss die Schuhe zurücknehmen, auch wenn der Kassenzettel nicht mehr auffindbar ist. Hier liegt eindeutig ein Materialfehler (insofern man das sehen kann und nicht durch das Tragen verursacht worden sein kann) vor. Berufen Sie sich auf §446, 447 BGB. Gruß, Dominik Ratzinger

@Herr Ratzinger: Der Laden muss die Schuhe nicht zurücknehmen, da Frau Spoth nicht nachweisen kann, diese dort gekauft zu haben. Natürlich liegt hier ein Materialfehler vor, aber ohne den entsprechenden Beleg muss der Laden die Schuhe nicht tauschen. Sonst könnte man ja mit einem X-beliebigen Produkt in ein Geschäft gehen, welches dieses führt und es umtauschen. § 446 u. 447 BGB sind hier nicht anwendbar, zumal 447 (Gefahrübergang beim Versendungskauf) hier nicht passt.

Vor allem würde mich der zeitliche Abstand interessieren. Hab ich die Schuhe am Montag gekauft und am Mittwoch waren sie kaputt, oder hab ich die Schuhe im Januar gekauft und im Juni waren sie kaputt? Aber ohne Kassenbon geht eher nichts.

Also jetzt mal an alle Besserwisser! Man kann defekte Ware auch ohne Kassenzettel umtauschen. Das ist ein Fakt. Schöne Grüße

Jetzt mal an MetfanNumber1: Ohne Kassenzettel kann man NICHTS umtauschen. Wie soll das Unternehmen denn verifizieren, ob der Kaufgegenstand überhaupt bei ihnen gekauft wurde? Also, Vorstellungen haben einige Leute! Ich geh kopfschüttelnd (nix Headbanging) ins Restwochenende.

...selbstverständlich kann man auch ohne einen Kassenbon einen Verkäufer in die Sachmängelhaftung nehmen (Nacherfüllung gem. §437 BGB): Als geeigneter Nachweis kann zum Beispiel das Beisein eines Zeugen beim Verkauf dienen, Kontoauszüge (bei EC-Kartenkauf) oder Kreditkartenabrechnungen sind ebenso als Belege verwendbar. Hinzu kommt, dass es jeder Verkäufer aus mehreren Gründen heute nachvollziehen können müsste, wann z. B. ein Paar Schuhe zu welchem Preis verkauft wurde, um auf diese Weise die Angabe der Kundin nachvollziehen zu können.

@Knoppke: Wunderbar, dann werde ich gleich am Montag mit vier Freunden (Zeugen) losziehen und meinen gesamten Kleiderschrank in den verschiedensten Läden umtauschen. Ich habe zwar keinen Kassenbon, aber vier Zeugen. Gemäß Ihren Ausführungen dürfte das ohne Probleme funktionieren! Frage an Sie: Haben Sie schon mal etwas ohne Kassenbon umgetauscht? Wenn ja: Wo?

@Peter Fox: Das können Sie gerne tun. Wenn sich in den jeweiligen Geschäften nicht nachvollziehen lässt, dass Sie Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt und einem gewissen Betrag gekauft haben, machen Sie sich - genauso wie Ihre Zeugen - strafbar. Wie beschrieben: Kreditkartenbelege, interne Belege der Geschäfte (Stichwort "Registrierkassen") sowie Zeugenaussagen gelten als Beleg . Woher nehmen Sie die Kassenbon-Information?

Vielleicht sollte hier erstmal der Unterschied zwischen Umtausch und Reklamamtion erklärt werden: Umtausch ist eine freiwillige Serviceleistung des Einzelhandels. Hier kann der Einzehändler alleinig die Spielregeln bestimmen. Eine Reklamamtion ist gesetzlich geregelt. Eine Reklamamtion ist, sofern eine Ware (oder auch eine Dienstleistung) einen Defekt aufweist oder nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften besitzt. Es wird jedoch zwingend ein Kaufnachweis in jeglicher Form (Kassenbon, EC-/Kreditkartenbelege oder eine Zeuge, der Kaufdatum und Kaufpreis nennen kann) benötigt. @spoot: vielleicht liegt in ihrem Fall ein Materialfehler vor. Sie müssen jedoch nachweisen, wann und zu welchem Preis Sie die Ware gekauft haben.

Kleine Info - der Venus Mode Shop in Karlsruhe nimmt auch mangelhafte Ware MIT KASSENBON nicht zurück.