Mein minderjähriger Sohn ist am 18.8.14 um 6 Uhr 50 an der Endhaltestelle Hirtestraße daran gehindert worden, die Straßenbahn zu verlassen (Freiheitsberaubung). Da die werte Straßenbahnfahrerin der Meinung war, er darf dort nicht aussteigen! So musste er 5 Minuten in der Straßenbahn verweilen.

Verhalten und Anstand gleich Null.

Macht weiter so und die letzten Fahrgäste bleiben auch noch weg.

Meine Forderung an Berliner Verkehrsbetriebe:

Stellungnahme der Berliner Verkehrsbetriebe

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Also ich hab gehöhrt, dass die Fahrgastzahl sehr stark wächst und die Verkehrsbetriebe eher zu wenig Züge haben, da hier auch das Geld fehlt.
Womit hat die Fahrzeugführerin denn das begründet das Ihr Sohn dort nicht aussteigen durfte, er war doch mit Sicherheit nicht der einzigste der dort austeigen wollte, oder doch?

§ 42 PBefG Begriffsbestimmung Linienverkehr
Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

So lautet der Gesetzestext. also darf man nicht am Endpunkt ein- odér aussteigen.