Am 11.03.2014 begann der Stromliefervertrag mit der Fa. Immergrün. Und damit begann auch der Ärger, denn die Firma verlangte einen monatlichen Abschlag, der um 26,-- Euro höher lag als bei unserem bisherigen Stromlieferanten.
Unserer Argumentation, dass wir soeben weitere energiesparende Geräte angeschafft hätten und der Tarif von Immergrün mit dem Bonus ja auch günstiger wäre als bei unserem bisherigen Stromanbieter, wurde keine Beachtung geschenkt. Die Fa. beharrte darauf, dass der von ihr festgesetzte Beitrag von 106,-- Euro monatlich als Abschlag zu zahlen wäre.
Wir erteilten der Fa. eine Einzugsermächtigung über unser Hauskonto. Die erste Abbuchung im März funktionierte, doch da wir uns noch immer im Gespräch mit der Fa. wegen einer Abschlagssenkung befanden, hatten wir den Dauerauftrag auf das Hauskonto noch nicht angepasst, so dass das Konto im April nicht die erforderliche Deckung für den Einzug des Betrages aufwies und die Lastschrift zurückging.
Nach Ausgleich des offenstehenden Betrages durch eine Überweisung inkl. der angefallenen Gebühren, waren wir davon ausgegangen, dass der Beitrag für den Monat Mai wieder wie vereinbart abgebucht werden würde. Das Hauskonto hatten wir inzwischen wieder entsprechend ausgestattet. Doch am 21. Mai erhielten wir eine Mahnung, dass wir den Monatsabschlag, der zum 15.05. fällig war, noch nicht überwiesen hätten. Auf unsere Bitte hin, doch die Einzugsermächtigung zu benutzen, erhielten wir die Nachricht, dass Immergrün den Bankeinzug erst wieder einrichten könnte, wenn das Vertragskonto einen ausgeglichenen Saldo aufweist. Die Fa. bittet um den Ausgleich des Vertragskontos und dementsprechende Rückmeldung, damit sie die Einzugsermächtigung wieder aktivieren kann. Wir sind dieser Bitte nachgekommen und haben den ausstehenden Monatsabschlag überwiesen.
Am 06.06.2014 haben wir noch einmal einen Vertragskontoauszug angefordert, der einen Saldo von 0,00 Euro aufwies. Damit hätte der Bankeinzug per Stichtag für den Monat Juni am 15.06.2014 eigentlich gewährleistet sein müssen. Doch am 20.60.2014 erhielten wir von Immergrün Energie wieder eine Mahnung, dass der Juniabschlag nicht bezahlt wäre. Nach Rücksprache erklärte uns die Fa., dass wir eine neue Einzugsermächtigung einreichen müssen, damit der Bankeinzug vorgenommen werden könnte. Der Abschlag für Juni müsste wieder überwiesen werden. Wir reichten also unverzüglich eine neue Einzugsermächtigung ein und überwiesen den offenen Betrag und gingen davon aus, dass der Einzug nach Erfüllung aller Forderungen im Juli nun aber funktionieren müsste.
Am 19.07. fuhren wir in den Urlaub. Nach unserer Rückkehr am 04.08.2014 fanden wir in unserer Post ein Schreiben der Firma EWDInkasso aus Köln vor, die neben dem monatlichen Abschlag von 106,-- Euro Gebühren in Höhe von 54,37 Euro verlangte mit der Begründung, wir wären bereits wiederholt mit Abschlagszahlungen in Verzug geraten. Sollten wir nicht fristgerecht zahlen, würde die Fa. Immergrün die Voraussetzungen einer Stromsperre prüfen. Wir waren schockiert!
In einem Telefonat mit der Firma Immergrün zeigte sich die Mitarbeiterin cool, sie könne nichts daran ändern, das hätten wir uns alles selbst zuzuschreiben. Die Inkassofirma räumte uns nach Schilderung des Hergangs einen Betrag von 14,37 Euro als Entgegenkommen ein, aber grundsätzlich könne sie auf die Gebühren nicht verzichten. Wir sollen bis zum 25.08.2014 die restlichen 40,-- Euro überweisen, damit das Ganze nicht vor Gericht geht. Den Abschlag von 106,-- Euro hatten wir gleich nach unserer Rückkehr am 06.08. überwiesen.
Bestell-/Kundennummer: 21311015764
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Erstattung der 40,-- Euro, die wir jetzt zu überweisen haben, aber die uns unberechtigt erscheinen
Antwort auf die Beschwerde vom 24.08.2014
Sehr geehrter Herr Sikora,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online
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Die Situation hat sich noch dadurch verschärft, dass die Firma Immergrün am 19.08.2014 den monatlichen Abschlag gleich zweimal von unserem Postbankkonto eingezogen hat, obwohl für dieses Konto keine Einzugsermächtigung vorliegt. Die erteilte Einzugsermächtigung gilt für unser Konto bei der Ev. Darlehensgenossenschaft. Auch hier zeigt sich wieder, dass die Verwaltung bei Immergrün nicht funktioniert!
Wir haben nun ein Guthaben bei Immergrün über 106,-- Euro, so dass die Septemberrate damit beglichen ist. Nach soeben erfolgter telefonischer Rücksprache mit Herrn Spornholz von der Firma Immergrün haben wir uns darauf verständigt, dass wir die Einzugsermächtigung zurückziehen und stattdessen ab Oktober einen Dauerauftrag einrichten. Wie Herr Spornholz mir mitteilte, bietet uns die Firma Immergrün eine Erstattung der Inkassogebühren von 50 % sprich 20,-- Euro an. Damit sind wir nicht einverstanden, denn es lag zum Zeitpunkt der Forderungsentstehung eine Einzugsermächtigung für ein gedecktes Konto vor. Außerdem waren außer dem Abschlag für den Monat Juni keine weitere Beträge offen. Es bestand kein Anlass, zu glauben, dass wir nicht zahlungswillig oder -fähig wären. Deshalb entbehrt nach Auskunft unseres Anwaltes die Beauftragung eines Inkassounternehmens jegliche rechtliche Grundlage. Wir erwarten, dass die Firma Immergrün die gesamten Inkassogebühren von 40,-- Euro erstattet.
Die Situation hat sich noch dadurch verschärft, dass die Firma Immergrün am 19.08.2014 den monatlichen Abschlag gleich zweimal von unserem Postbankkonto eingezogen hat, obwohl für dieses Konto keine Einzugsermächtigung vorliegt. Die erteilte Einzugsermächtigung gilt für unser Konto bei der Ev. Darlehensgenossenschaft. Auch hier zeigt sich wieder, dass die Verwaltung bei Immergrün nicht funktioniert!
Wir haben nun ein Guthaben bei Immergrün über 106,-- Euro, so dass die Septemberrate damit beglichen ist. Nach soeben erfolgter telefonischer Rücksprache mit Herrn Spornholz von der Firma Immergrün haben wir uns darauf verständigt, dass wir die Einzugsermächtigung zurückziehen und stattdessen ab Oktober einen Dauerauftrag einrichten. Wie Herr Spornholz mir mitteilte, bietet uns die Firma Immergrün eine Erstattung der Inkassogebühren von 50 % sprich 20,-- Euro an. Damit sind wir nicht einverstanden, denn es lag zum Zeitpunkt der Forderungsentstehung eine Einzugsermächtigung für ein gedecktes Konto vor. Außerdem waren außer dem Abschlag für den Monat Juli keine weiteren Beträge offen. Es bestand kein Anlass, zu glauben, dass wir nicht zahlungswillig oder -fähig wären. Deshalb entbehrt nach Auskunft unseres Anwaltes die Beauftragung eines Inkassounternehmens jegliche rechtliche Grundlage. Wir erwarten, dass die Firma Immergrün die gesamten Inkassogebühren von 40,-- Euro erstattet.