Angeblicher Zustellversuch. Wir verfügen über eine Türkamera mit Aufzeichnung und können nachweisen, dass niemand an der Tür geklingelt hat. Paket musste im Shop abgeholt werden. Kann man in diesem Fall GLS Unkosten für die Abholung belasten?
Meine Forderung an GLS:
Zustellversuch muss zumindest durch Zettel an der Tür oder im Briefkasten oder technisch nachgewiesen werden!
Antwort auf die Beschwerde vom 25.08.2014
Sehr geehrter ReclaBoxler-7107154,
Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten. Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: "dcs.carecenter@gls-germany.com". Hilfreich für die zeitnahe Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.
Wir versichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und eine zeitnahe Rückmeldung aus unserem Complaint-Service.
Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team
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