Vom 13.06.2014-21.06.2014 hatte ich eine Reise nach New York gebucht. Der Hin-und Rückflug sollte mit Air Berlin stattfinden. Der auf den 21.55 Uhr angesetzte Rückflug von New York nach Berlin wurde gestrichen (AB 7455). Die Information darüber haben wir erst auf dem Flughafen erhalten.
Für den Folgetag wurden wir dann auf einen Rückflug von der Lufthansa umgebucht. Die Ankuftszeit von ursprünglich 11:50 am 22.06. verschob sich daraufhin auf den 23.06. 07:55 Uhr.
Mein erstes Schreiben habe ich am 02.07. per Einschreiben mit Rückschein an Air Berlin geschickt- ohne Reaktion. Auf meine Beschwerde vom 22.07. wurde aufgrund meiner öffentlichen Nachfrage auf der Facebook-Seite von Air Berlin am 19.08. geantwortet. Es wurde mir mitgeteilt, dass mein Schreiben vom 02.07. nicht angekommen ist. Wie lächerlich. ich habe eine Bestätigung mit dem Namen der Mitarbeiterin, die mein Einschreiben in Empfang genommen hat.
Auf meine Reaktion vom 19.08.2014 habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Nun werde ich ein weiteres Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden und mich wieder über Facebook melden.
Bestell-/Kundennummer: CS-V 1164065
Meine Forderung an Air Berlin:
Befriedigung des Ausgleichsanspruchs, Erstattung der Gebühren für die Sitzplatzbuchung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Mir wurde nun schriftlich mitgeteilt, dass ich 250€ Entschädigung als Gutschein für den nächsten Flug mit AirBerlin erhalte. Lächerlich! . Abzüglich meiner Gebühren für die Sitzplätze sind das 110€ pro Person für einen Tag Verspätung. Da AirBerlin die Fluggastverordnung dem Anschein nach nicht kennt, werde ich nun rechtliche Schritte einleiten müssen.
Reisegutschein in Höhe von 250€ habe ich abgelehnt und nun den Verbraucherschutz eingeschaltet. Bleibt also vorerst nur weiter abzuwarten.