Axa kürzt Leistungen unzulässig mit Verweis auf Primärarztprinzip

Köln

Seit ca. drei Jahren bin ich Kunde der Axa mit einer privaten Krankenversicherung. Mein Tarif ist ein sog. Primärarzttarif, d. h. die Axa verlangt von mir, dass ich vor dem Aufsuchen eines Facharztes einen sog. Primärarzt konsultiere, der mich dann an den Facharzt überweist - ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung besteht die Axa aber darauf, dass dieser Primärarzt zuvor benannt wird. Nach Auskunft eines Mitarbeiters des Leistungsteams der Axa wird der Primärarzt in meinen Versicherungsdaten namentlich gespeichert.

Meiner letzte Abrechnung von Anfang August 2014 wurde erst nach vier Wochen und meiner Nachfrage hinsichtlich prioritärer Behandlung ausgezahlt und dann auch noch um 25% gekürzt mit Hinweis darauf, ich hätte keine Überweisung des Primärarztes beigefügt. Dies entsprach nicht den Tatsachen und nach mehreren Telfonaten "fand" man bei der Axa tatsächlich die Überweisung.

Ergebnis war jedoch nicht die Begleichung der Restsumme, sondern ein Brief, in dem die Axa mich nun darauf hinwies, mein Primärarzt können als solcher nicht fungieren, da er eine zusätzliche Ausbildung als Internist habe. Abgesehen davon, dass es mir unverständlich ist warum ein praktischer/Hausarzt besser als Primärarzt geeignet sein soll als ein praktischer/Hausarzt + Internist sehe ich einen Verstoß gegen die Rechtssicherheit. Ich habe diesen Arzt von Beginn meines Vertrages mit der Axa. Dies wurde nie problematisiert, Überweisungen dieses Arztes wurden stets akzeptiert - nun, nach fast drei Jahren plötzlich nicht mehr? Was soll ich von einer privaten Krankenversicherung halten, auf deren Leistungen ich offenbar nicht vertrauen kann? Ich stelle mir lieber nicht vor, wozu ein solches Verhalten führt, wenn ich schwer erkrankt und vielleicht nicht handlungsffähig bin.

Bestell-/Kundennummer: Vg-Nr. 4928091649

Meine Forderung an AXA Krankenversicherung:

Schnellstens Erstattung der restlichen 25 % der mit zustehenden Leistung

Antwort auf die Beschwerde vom 07.09.2014
AXA Versicherung AG

Abteilung: Kundenservice

29.09.2014 | 08:23 Uhr

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten udn idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

http://axacenter.de/axaweb2008/kontaktSoM/axaweb2008/start.do

Herzlichen Dank und beste Grüße Köln

Ihr AXA Social Media Team

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Vg. hat nun vollstdg. geleistet - nach 14 Anrufen und einem Brief an den Vorstand sowie Brschwerde auf ReclaBox.