Hallo,
heute morgen sollte meine erwartete Lieferung von DHL zugestellt werden. Kurz nach 11:30 Uhr klingelte es dann auch an der Tür. Als ich dem Auslieferer über die Telefonanlage mitteilte, dass ich im fünften Stock wohne, hat er sich jedoch schnell aus dem Staub gemacht und lediglich einen Abholschein hinterlassen. Dem Internet habe ich entnehmen können, dass dies bei DHL mittlerweile schon Methode geworden ist. Bisher war ich bereits gewohnt, dass die Zulieferer das Treppensteigen umgehen und mich nach unten zitieren, was auch schon entgegen dem eigentlich Sinn ist. Heute hat das Ganze aber eine ganz neue Stufe für mich erreicht. Dieses Empfinden bestätigten mir auch die angestellten der örtlichen Postfiliale und wiesen mich auf die DHL-Hotline (0800 1 888 444) hin. Diese erreicht ich dann auch. Ich sprach mit Herrn Wisweh, der aber offensichtlich nur eigestellt ist, um Kunden abzuwimmeln. Er ließ mich den Fall gar nicht richtig schildern und fiel mir schon nach zwei Wörtern ins Wort, dass sich der Zusteller völlig korrekt Verhalten habe. Eingegangen auf mein Anliegen, ist Herr Wisweh zu keinem Zeitpunkt, sodass ich mich frage wie die Post ihre Mitarbeiter schult. Grundsätzlich war das Verhalten von Herrn Wisweh unterste Schublade. Vom schon genannten ins Wort fallen bis Verhöhnen war alles dabei. Dieser Umgang mit Kunden hat mich doch schon etwas erschrocken, gerade bei einem Unternehmen wie der Deutschen Post.
Meine Forderung an DHL:
Kosten- und Zeitaufwandsentschädigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
§ 3 Nr. 3 der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) :
Pakete sind zuzustellen, sofern der Empfänger nicht erklärt hat, dass er die Sendungen abholen will. Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch persönliche Aushändigung an den Empfänger oder einen Ersatzempfänger zu erfolgen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder Empfängers vorliegt.
Versuchen Sie es mit einer Beschwerde ggf. einmal hier:
kundenservicekonzernleitung@deutschepost.de
Im übrigen ist die Bundesnetzagentur die zuständige Aufsichtsbehörde für die Post- und Paketdienstleister.