Unseriöse Preiserhöhung ohne Ankündigung

Neuss

Angeblich wurde ich am 29.10.2013 per Email über eine Strompreiserhöhung von 0,2299 auf 0,3123 €/kWh informiert, also ca. 35%! Ich habe kein Email erhalten und daher auch von meinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen können. Nach Feststellung dieser Preiserhöhung im April 2014, habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen und überweise seither den Betrag, den ich auch in 2013 bezahlt habe. Am 13.08.2014 habe ich EE per Einschreiben über die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung durch Mitteilung per Email aufmerksam gemacht. Darüber hinaus habe ich der angeblich per Email versandten Mitteilung über die versteckte Preiserhöhung mangels Transparenz widersprochen und zahle daher die aus der Preiserhöhung resultierende Forderung nicht. Am 27.08.2014 erhielt ich folgende Mitteilung zur Preisanpassung (Auszug) :

Rechtsprechungen, die Preiserhöhung per E-Mail als unwirksam einstufen, ergingen ausschließlich zu Grundversorgern. Da wir nicht zu diesen zählen, sind diese Urteile für uns nicht relevant. Grundversorger sind verpflichtet, Preiserhöhungen öffentlich bekannt zu geben und diese zusätzlich per Brief (nicht per E-Mail) an ihre Kunden zu senden.

Wir zählen nicht zu den Grundversorgern und haben keine allgemeinen Preise gemäß Grundversorgungsverordnung, die erst durch öffentliche Bekanntgabe wirksam werden.

Bei Vertragsschluss stimmten Sie ausdrücklich einer Kommunikation per E-Mail zu, diese beinhaltet auch die Mitteilung einer Preiserhöhung in Textform (E-Mail).

Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir jedoch bemüht, im Einvernehmen mit unseren Kunden schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden und umzusetzen.

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, den mit Ihnen bestehenden Energieliefervertrag zum 30.09.2014 zu beenden. Wir bitten zu beachten, dass eine Schlussrechnung unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Konditionen erstellt wird.

Ich bin damit nicht einverstanden!

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Fortführung des Energieliefervertrages zu den Konditionen wie in 2013 bis 31.12.2014 (Kündigung)

Antwort auf die Beschwerde vom 11.09.2014
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

12.09.2014 | 09:07 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir möchten Ihnen gern schnell und unkompliziert Hilfe anbieten.

Damit wir Ihre Kundendaten prüfen können, benötigen wir eine kurze Rückmeldung von Ihnen. Bitte senden Sie eine E-Mail an reclabox@extraenergie.com und geben Sie Ihre Vertragsnummer sowie den Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde an.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und werden Ihren Fall sofort detailliert prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Vertrag wird zum 31.10.2014 beendet und die ab 01.01.2014 gültige Preiserhöhung gelöscht. Bei Annahme unseres Angebotes wird für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.10.2014 eine Schlussrechnung zu den Konditionen wie bei Vertragsabschluss erstellt und zu diesem Zeitpunkt noch bestehende offene Forderungen verrechnet werden. Dem habe ich zugestimmt und muss nun noch die hoffentlich korrekte Schlussrechnung abwarten.

Ihr Problem ist leicht lösbar:

Schlichtungsstelle-Energie e. V.

Dann schauen Sie mal, was E. E. macht.