Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.08.14 kündigte ich fristgemäß den Stromlieferungsvertrag zum 31.10.14, wovon mir noch immer eine Kündigungsbestätigung fehlt.
Am 5.9.14 erhielt ich eine Umzugsbestätigung, die ich nicht beauftragt habe.
Gem. Vertrag habe ich eine Vertragslaufzeit von einen Monat, der sich automatisch um einen Monat verlängert, sofern nicht gekündigt wird. Des weiteren habe ich gem. Vertrag eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach heutigem Telefonat mit der Servicehotline kann ich nur über das Sonderkündigungsrecht gehen. Ich soll eine neue Kündigung schreiben, da die eigentliche Kündigung nicht gültig ist. In der Sonderkündigung soll ich einen Nachweis beifügen, der den Auszug bestätigt.
Warum Sonderkündigung? Wozu einen Nachweis? Ich habe fristgemäß gekündigt.
Bestell-/Kundennummer: 28104E1258
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Kündigungsbestätigung zum genannten Termin
Antwort auf die Beschwerde vom 15.09.2014
Sehr geehrter Herr Weidemann,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.