Fehlerhafte Endabrechung

Neuss

Ich hatte einen Stromliefervertrag über einen Paket von 2700kWh über 12Monate zu einem festen Preis abgeschlossen.

Nach Ablauf der Zeit wurde mir eine Endabrechung in Höhe von 19,50 Euro ausgestellt.

Die Forderung bestand aus

1. angeblicher Überschreitung der 2700kWh

2. Erhöhung der EEG-Umlage

Ich habe darauf Widerspruch eingelgt mit folgender Begründung:

1. Es wurden nicht die von mir angegebenen Zählerstände verwendet, sondern die von meinem Energierversorger geschätzten Werte. Daraus ergab sich ein Fehler.

2. Mir wurde von ExtraEngergie vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt, daß ich keine erhöhte EEG-Umlage zu zahlen habe.

Nachdem man auf meinen Widerspruch in der angegebenen Frist nicht reagiert hat, habe ich den fehlerhaft abgebuchten Betrag zurückholen lassen.

Nun habe ich eine Mahung erhalten mit Androhung weiterer Schritte, falls ich die Kosten incl. Mahngebühren usw. nicht bezahlen würde.

Bestell-/Kundennummer: 01355850

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Rücknahme der Mahnung und Korrektur der fehlerhaften Rechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 15.09.2014
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

17.09.2014 | 13:13 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben Ihre Angaben sofort an unser Expertenteam weitergeleitet und Sie bereits per E-Mail kontaktiert.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Reklamiere die Rechnung.
Hier mal ein Vorschlag:

"Kundennummer: (Ihre Kundennummer)

Widerspruch gegen die Rechnung (Rechnungsnummer) vom (Datum) über (Betrag)

Betreff: Bitte um Überprüfung der Rechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der oben benannten Rechnung widerspreche, und diese daher zunächst nicht bezahlen werde.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: (Hier schreiben Sie so ausführlich und genau wie möglich, warum die Rechnung in Ihren Augen fehlerhaft ist.)

Ich bitte Sie um eine Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur. Als Kunde habe ich einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und richtigen Rechnung, als auch auf die Begründung der vertraglichen Forderungsgrundlage.

Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit der Betrag korrigiert werden kann. Sollten Sie an dem ursprünglichen Rechnungsbetrag in voller Höhe festhalten, so bitte ich Sie um eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung, warum die Forderung in Ihren Augen korrekt ist.

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname, Name)

(Ort, Datum) "

Dann suchst du dir einen Gerichtsvollzieher in deiner Nähe, und bittest ihn um Zustellung auf dem Postweg.
Kostet nicht viel mehr als ein Einschreiben, und ist der sicherste Weg.
Der Gerichtsvollzieher macht eine Kopie vom Schreiben, und bewahrt diese auf.

Naja, er muss beweisen das er widersprochen hat. Und das funktioniert zu 100% nur mit dem Gerichtsvollzieher. Und so kostenintensiv ist das auch nicht. Die Zustellung kostet €3, und die Speicherung der Kopie nochmal €5. Also insgesamt nur etwa doppelt so teuer wie ein Einschreiben. Mir ist es das wert, aber muss jeder selber wissen.

Die Mahnung wurde erst einmal zurückgenommen, eine neue Rechnung zugesandt, aber der oben angegebene Punkt 2 nicht behoben, obwohl mir per E-Mail vor Vertragsabschluss mit folgendem Text mitgeteilt wurde, daß ich steuerliche Anpassungen nicht zu zahlen habe.

"Bei sämtlichen, im Vorfeld nicht bekannten steuerlichen Anpassungen steht Ihnen immer ein Sonderkündigungsrecht zu und Sie sind nicht verpflichtet diesen neuen Preis zu zahlen. "

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Die Mahnung wurde erst einmal zurückgenommen, eine neue Rechnung zugesandt, aber der oben angegebene Punkt 2 nicht behoben, obwohl mir per E-Mail vor Vertragsabschluss mit folgendem Text mitgeteilt wurde, daß ich steuerliche Anpassungen nicht zu zahlen habe.

"Bei sämtlichen, im Vorfeld nicht bekannten steuerlichen Anpassungen steht Ihnen immer ein Sonderkündigungsrecht zu und Sie sind nicht verpflichtet diesen neuen Preis zu zahlen. "

Anbieter hat eingelenkt. Scheinbar aber nur aufgrund der Veröffentlichung auf der ReclaBox, nicht aufgrund von Einsicht.