Ich habe meinem Mann einen Gutschein in Höhe von 399,00 Euro für eine Fahrschule gekauft. Er hat sich fristgerecht im Jahr 2013 angemeldet und konnte dieses Jahr im Mai (nachdem die Fahrschule auch noch umgezogen ist) mit den Theoriestunden beginnen. Nach unserem Urlaub im August 2014 standen wir plötzlich vor leeren Türen. Die Fahrschule hat in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet und ist zu den angegebenen Öffnungszeiten und dem angegebenen Terminplan nicht erreichbar.
Groupon teilte mir mit, dass der Gutschein bereits durch den Partner verrechnet wurde und Groupon keine Haftung mehr dafür trägt. Wir sollen uns an einen Insolvenzberater wenden. Das kann ich nicht nachvollziehen. So ein Kurs dauert nicht einen Abend oder eine Woche.
Bestell-/Kundennummer: Empfangsbestätigung Rekl.nr.: 14195313
Meine Forderung an Groupon:
Erstattung des Gesamtpreises (399,00 Euro)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Schauen Sie sich die AGB der Groupon GmbH einmal an.
Danach ist Groupon tatsächlich "aus dem Schneider".
Sie werden sich somit wohl oder übel mit dem Insolvenzverwalter auseinandersetzen müssen.
Ob es etwas bringt, sei dahin gestellt und kann evtl. Jahre dauern.
Ich würde mir auf jeden Fall eine Rechtsberatung einholen. Die bezahlte Leistung wurde nicht vollständig erbracht.
In den AGB´s von Groupon kann man einiges dazu nachlesen. Ich interpretiere es anders als Dorfschlumpf.
http://www.groupon.de/agb