Geschenkgutschein nach 37 Tagen noch immer nicht gut geschrieben

Leipzig

Sehr geehrte Damen und Herren,

von Freunden hat meine Ehefrau einen Gutschein über 130€ der Unister GmbH geschenkt bekommen. Diesen löste ich für einen Hotelaufenthalt in den Haag ein.

Am 7. August 2014 fand die Abreise aus dem gebuchten Hotel statt. Laut Unister GmbH sollte die Erstattung innerhalb von 28 Tagen nach Abreise erfolgen.

Heute sind bereits 37 Tage vergangen und jeglicher Kontaktversuch zur Unister GmbH scheitert an deren Nichterreichbarkeit bzw. Strategie des "Aussitzens". Der musikalischen Warteschleife der Unister GmbH habe ich in den letzten Tagen über 3 Stunden (in Worten Drei), ohne Kontakt zu einem Mitarbeiter, lauschen dürfen, ebenso gab es bisher keine Reaktion auf Nachrichten, die man über das Portal an den Kunden"service" verschickt hat.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihren Teil des Vertrages bis spätestens zum 27. September 2014 nachzukommen, mit dem ergebnislosen Verstreichen dieser Frist werde ich den Sachverhalt juristisch und medial verarbeiten lassen.

Mit enttäuschten Grüßen

N. Bordin

Bestell-/Kundennummer: 672_1242A0020000001D_0_000035B8_2

Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:

Erstattung von 130€ (fällig seit 04.09.2014)

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 273 Tagen und 10 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Der Gutscheincode ist ja mit meiner Reise bereits verbucht, da kann nichts mehr geändert werden. ;-)

Ein Einschreiben-Rückschein ist bei der Unister GmbH eingegangen. Bisher keinerlei Reaktion aus dem Unternehmen!

Auch wenn Unister nun den ausstehenden Betrag überwiesen hat kann ich keine Empfehlung aussprechen. Im Gegenteil, denn ich erwarte bei Versäumnissen von Vertragspartnern eine ordentliche Aufklärung des Sachverhaltes und keine klammheimliche Überweisung.