Ich beschreibe hier die unschöne Erfahrung von Freunden, die dazu geführt hat, dass mein Freund einen Herzinfarkt bekam:
Meine Freunde hatten das "Ferienhaus Michael" von einer privaten Vermieterin gebucht. Buchungsanbahnung und Buchung des Ferienhauses erfolgten ausschließlich per Telefon und E-Mail, und zwar 1 Jahr vor der vorgesehenen Anreise. 5 Tage später stornierten meine Freunde die Buchung, ebenfalls per E-Mail (und übrigens mit dem Ausdruck größten Bedauerns).
1 Jahr später erhielten sie von der Vermieterin eine Rechnung über den Schadensersatz, da sie nicht angereist waren. Die Vermieterin gab an, dass sie die E-Mail, mit der meine Freunde die Buchung storniert hatten, nicht bekommen hätte. Sie teilte weiter mit, dass das Ferienhaus innerhalb des gebuchten Zeitraums für 1 Woche an jemand anders vermietet werden konnte. Der Schadensersatz beträfe den Ausfall der übrigen Woche.
In E-Mails und einem Telefonat versuchte mein Freund freundlich ins Gespräch zu kommen mit der Vermieterin. Diese war jedoch nicht bereit einen Kompromiss zu entwickeln. Vielmehr brach sie das Telefonat kurzerhand schon nach wenigen Augenblicken ab.
Meine Freunde hatten daraufhin die Stornierungs-E-Mail sowie den dazugehörigen Header an die Vermieterin gesandt. Die Vermieterin antwortete aber nur, dass sie den Fall an ihren Rechtsanwalt gibt.
Der Rechtsbeistand meiner Freunde, den sie gezwungenermaßen einschalteten, erklärte nach längerer Recherche, dass die Buchung eines Ferienhauses dem Mietrecht unterliege (zumindest in Deutschland). Das BGB sehe für Stornierungen die Schriftform vor. E-Mails reichten nicht.
Daraufhin baten meine Freunde die Vermieterin, ihnen einen Nachweis über die Höhe des Schadens vorzulegen. Die Antwort der Vermieterin war kurz: Sie werde die Bitte ihrem Rechtsanwalt vorlegen.
Der Rechtsbeistand meiner Freunde erklärte ihnen, dass das deutsche Mietrecht und seine Rechtsprechung die Vermieterin nicht verpflichtet, Beweise vorzulegen.
Meine Freunde haben also den Schadenersatz geleistet, widerwillig.
Was aber meine Freunde maßlos ärgert:
- Die Vermieterin war nicht hinreichend gesprächsbereit.
- Die Vermieterin war nicht bereit, einen Kompromiss zu entwickeln. Immerhin stand "Aussage gegen Aussage".
- Die Vermieterin war nicht bereit, überhaupt nur in Erwägung zu ziehen, dass auch sie einen Fehler gemacht haben könnte, also dass sie die Stornierungs-E-mail irrtümlich gelöscht haben oder nicht im Spam-Ordner nachgesehen haben könnte.
- Die Vermieterin hat keinen einzigen Beweis für ihre Behauptungen vorgelegt! Sie hat weder einen Beweis vorgelegt dafür, dass sie die Stornierung nicht erhalten hatte, noch einen Beweis über die Höhe des Schadens.
- Dieses Vorgehen mag zwar rechtlich richtig sein, aber es ist zutiefst fragwürdig. Es ist technisch nahezu ausgeschlossen, dass sie die Stornierungs-E-mail nicht erhalten hatte!
- Die Vermieterin schaltete jedes Mal SOFORT ihren Rechtsanwalt ein, wenn man sie bat, einen Beweis vorzulegen.
Aus all dem kann man nur schließen, dass meine Freunde keinen Schaden verursacht hatten, jedenfalls nicht in der geforderten und letztlich erstatteten Höhe. Warum hatte die Vermieterin keine Beweise vorgelegt? Dies hätte sie doch leicht tuen können! Es liegt also nahe, dass die Vermieterin einen Formfehler einfach ausgenutzt hat!
Freunde meiner Freunde sind daher der Meinung, dass meine Freunde "abgezockt" wurden, nur weil das Mietrecht derart vermieterfreundlich ist.
Das alles hat meinen Freund so aufgeregt, dass er einen Herzinfarkt erlitt.
Meine Forderung an "Ferienhaus Michael":
Vorlage von Beweisen, wenigstens Teilrückerstattung des geleisteten Schadenersatzes, Verzicht auf Anwaltskosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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