Nicht eingelöster Gutschein - rechtswidrige Haltung von DailyDeal

Berlin

Ich habe 2012 einen Gutschein für drei Übernachtungen für zwei Personen mit Zusatzleistungen im Best Western Savoy Hotel in Düsseldorf mit Gültigkeit drei Jahre auf Jahresende bei Dailydeal erworben. Also gültig bis 31.12.2015.

Diesen wollte ich jetzt einlösen, aber BÖSE Überraschung. Der erworbene Gutschein war ein Gutschein für einen Gutschein, ich hätte diesen innerhalb von drei Monaten auf einer anderen Website einlösen müssen, um einen Gutschein für diese Übernachtungen zu erhalten.

Dummerweise habe ich das übersehen. Meine Schuld.

Nun habe ich Dailydeals mehrfach (Mails vom 24.08.2014, 29.08.2014 und 08.09.2014) gebeten, eine Lösung zu finden bzw. den Gegenwert als Guthaben zu verrechnen.

In der ersten Antwort verwies Dailydeal auf seine seinerzeit gültigen AGB, in denen eine Erstattung ausgeschlossen war. Rechtswidrig und nichtig, die aktuellen AGB geben dem Kunden auch für Gutscheine für Gutscheine eine Erstattungsmöglichkeit innerhalb von 3 Jahren auf das Jahresende.

Meine beiden letzten eMails mit Bitte um Antwort wurden schlichtweg ignoriert.

Meine Forderung an DailyDeal:

Erstattung oder Gutschrift

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Keine Reaktion auf meine eMails :-( :-( :-(

DailyDeal verweist jede Verantwortung von sich und verweist auf ANIMOD. Diese Unternehmensgruppe erklärt, dass der Gutschein zu alt sei, um reproduziert zu werden. Die nach BGB erforderliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren wird rechtswidrig ignoriert.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst