Schuhsohle löst sich

Tuttlingen

Ich habe im Februar vom meinem Vater den Stiefel " Peggy" geschenkt bekommen.

Die Stiefel habe ich jetzt erst ausgepackt und getragen.

Nach dreimaligen Tragen löst sich die ganze Sohle an beiden Stiefeln.

Da mein Vater verstorben ist, kann man leider nicht nachvollziehen, wo dieser Stiefel gekauft wurde.

Ein Telefonat mit der Firma ergab im Grunde nichts anderes als ein - tut uns leid, da können wir nichts machen.

Meine Forderung an Rieker-Schuh:

Neuer Stiefel oder Erstattung vom Kaufpreis

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

@3547973 - also ´mal abgesehen davon, dass der Verkäufer offenbar nicht mehr festzustellen ist, ist der/die BF (in) immer noch in der Gewähr_leistungsphase, weil der Mangel an dem Schuh nichts mit normaler Abnutzung zu tun hat. Die Sohle dürfte sich bei normaler Benutzung zwar abnutzen, aber nicht ablösen. Hier wird ein Materialfehler vorliegen (schlecht verarbeitet/verklebt) und da greift eben zwei Jahre lang die Gewährleistung.

Das einzige Problem ist hier leider, dass der Verkäufer nicht bekannt ist.
Ansonsten wäre eine Reklamation möglich.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

Den Herstellerfehler sieht man doch. Das ist keine Ferndiagnose sondern das richtige Deuten der eingestellten Bilder. Da braucht man gar nicht zu diskutieren. Es ging bei meiner Antwort auch nur darum, dass man seine Gewährleistungsansprüche nicht nach 6 Monaten verliert - so kam es von Ihnen nämlich ´rüber.

Mehr Beweis als die Bilder gibt es wohl nicht. Wenn Sie das nicht erkennen, dann kann ich Ihnen nicht helfen. Meine Tendenz zu Ihrer Aussage ist aber eher, dass Sie ´mal wieder pro_vozieren wollen. Darauf habe ich so gar keine Lust - meine Zeit ist für so einen Kind_erkram zu kostbar.

Gute Nacht :-)

Guten Abend!

Also ich frage mich wie der Hersteller feststellen soll, dass die Schuhe tatsächlich jetzt erst in Benutzung genommen wurden. Ich mein, ich pflege meine Schuhe, da sehen die nach 2 Jahren noch fast wie neu aus, aber wenn sich der Absatz löst?

Ich glaube hier kann man nicht viel machen.

Gewährleistung: Ja, Aber! Nur wenn der Käufer bzw. Besitzer nachweisen kann, dass es ein Materialfehler ist. Dabei hilft leider die bloße Aussage nicht.

@Ghost Bird - Haben Sie sich die Bilder genau angesehen (in Großaufnahme)? Der Kleber löst sich und das darf nicht sein. Außerdem kann man auch bei gepflegten Schuhen am Zustand der Sohlen erkennen, ob sie schon länger in Gebrauch sind. Es handelt sich ja hier nicht um "Abendschuhe" sondern um Straßenschuhe.

Rieker als Hersteller wird keine Reklamation annehmen (dort scheint man nie kulant zu sein - habe ich interessenhalber ´mal nachgelesen). Die/der BF (in) wird wohl tatsächlich - wie schon von 3547973 festgestellt - einen Schuster in Anspruch nehmen müssen.

@Jay - Ihre Ausführungen zur Gewährleistung sind leider völlig falsch. Bitte lesen Sie den eingestellten Link.

@Jay

Ihre Ausführungen zur Gewährleistung sind nicht nur "leider völlig falsch", sie sind inhaltlich auch vollkommen unzureichend dargelegt.
Es geht mich um "Im Grunde", es geht um einen Gesetzestext. Diesen in jedem Falle stoisch anzunehmen ist ebenfalls falsch. Da gebe ich Phönix Recht!

@ Phönix, ich gebe ihnen insofern Recht, dass die Ausschnitte des Schuhs gut aussehen, aber Sie müssen mir Recht geben, dass wir auf keinem der Bilder die vollständigen Schuhe sehen.

Somit kann niemand von uns wirklich erkennen ob die Schuhe 1x, 2x oder auch jeden zweiten Tag getragen wurden und vielleicht mal 2 Monate nicht angezogen wurden.

Ich glaube man sollte dieses Thema als "dumm gelaufen" abstempeln.

Ich persönlich würde mich diesem Ärger gar nicht aussetzen. Dafür bin ich ein viel zu gut gelaunter Mensch :-)

Wenn mir die Schuhe gefallen, wäre ich einfach (wie auch schon andere geschrieben haben) einfach zum Schuster gegangen.

@Ghost Bird - ich wäre auch zum Schuster gegangen - es ist den Aufwand nicht wert.

Hier ging es aber auch um falsche Aussagen zur Gewährleistung. Wer hier mitliest könnte meinen, dass er nach 6 Monaten überhaupt keine Ansprüche mehr an den Verkäufer hat. Auch wenn die Umkehr einer Beweislast zu Schwierigkeiten beim Käufer führen kann, so sind die Ansprüche grundsätzlich aber immer noch da.

Ich bin nun ´mal ein Korinthen_ka - na Sie wissen schon:-)

VG,
Phönix

Naja, ich glaub ich schau mir das mit der Gewährleistung mal genauer an, denn bei uns haben wir es wenn dann nur mit Garantie zu tun. Ich habe leider nicht mit "Handfester" Verkazfsware in dem Sinne zu tun, wenn Sie wissen was ich meine ^^

@Jay - wie schon erwähnt, Sie schreiben unwahrscheinlichen Quatsch! Lesen Sie sich doch endlich den Link der Kanzlei Hollweck durch. Ansonsten fehlen mir bei Ihrer Un_wissenheit echt die Worte. Wenn Sie wirklich "Geschäftsmann" sind und ich würde mit Ihnen einen Kaufvertrag abschließen, dann würden wir uns - bei defekter Ware - vor Ge_richt wieder sehen (übrigens: Ich spreche von Kauf- und nicht von Werkverträgen!)

@F. M. - ist niedlich formuliert, das darf dann ´mal stehen bleiben :-)

Wieso GeschäftsMANN? Was denn sonst?

Noch keine Reaktion. Mittlerweile wurden die Stiefel
nochmal gekauft und auch diese waren nach dreimal
tragen kaputt.