15.10.2014 | 13:16 Uhr | 484 Views
Bei Centerparcs werden Gutscheine in der Ferienzeit nicht eingelöst.
Dies widerspricht der Grundidee eines Gutscheins und sicher auch geltendem Recht.
Frechheit!
Meine Forderung an Centerparcs:
Erstattung des Gutschein-Betrags in bar
Antwort auf die Beschwerde vom 15.10.2014
Es ist richtig, dass bestimmte Gutscheine zu Ferienzeiten nicht angerechnet werden können. Dies ist im übrigen auch den Gutscheinbedigungen zu entnehmen.
Center Parcs Kundenbetreuung
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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.