Ausbleibende Lieferung und Montage einer Pelletheizung

Neumarkt i.d.OPf.

Wir haben am 08.03.2014 auf der Messe in Erfurt eine Pellettheizung der Firma Kago gekauft.

Am 24.04.2014 wurden unsere Kellerräume durch einen Mitarbeiter der Firma Busch ausgemessen und ein möglicher Standort vorgeschlagen.

Nach diesem Gespräch erfolgte keinerlei Information der "Kundenbetreuung" wann wir mit der Heizungsanlage rechnen können.

Eine Anzahlung in Höhe von 6457 € haben wir bereits im Juni 2015 gezahlt.

Auch zahlreiche Anrufe unsererseits blieben ohne Erfolg, jedesmal ein anderer Sachbearbeiter zuständig war, oder gerade nicht zu sprechen war.

Auch mussten wir jedesmal demjenigen unser "Problem" erläutern ohne das unsere Fragen beantwortet wurden.

Ausreden und Erklärungsnot scheinen derzeit die Firma Kago zu beherrschen.

Wir haben laut Vertrag einen voraussichtlichen Termin im September vereinbart.

Bis einschließlich heute (letztes Gespräch) ist es der Firma Kago nicht möglich die Anlage zu liefern oder einen garantierten Termin in der KW 42 zu halten.

Wir sind über alle Maßen von der Firma Kago und Ihrem "Kundenservice" enttäuscht.

Wir setzen hiermit der Firma Kago sowie dem Projektanten, Firma Busch, eine Frist bis Ende Oktober 2014 um die Heizungsanlage zu liefern und funktionsfähig zu montieren.

Sollte nach Ablauf dieser Frist die bestellte Pellettheizung nicht geliefert und montiert sein, werden wir unverzüglich vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung mit Zinsen zurückfordern.

Vor einer Klage scheuen wir nicht zurück!

Bestell-/Kundennummer: Vertrag 5005670

Meine Forderung an KAGO Wärmesysteme:

Lieferung und Montage der Pellettheizung bis spätestens Ende Oktober 2014,ansonsten erfolgt Rücktritt vom Vertrag und Rückforderung der Anzahlung zuzüglich Zinsen.

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 251 Tagen und 5 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Bei uns ist der Fall fast parallel, bis auf den Sachstand, dass wir 2x eine Anzahlung haben. Montagetermin in KW 43 ist verstrichen, die danach gesetzte Frist von 14 Tage auch. Der Kontakt ist förmlich abgebrochen. Auf gütliche Vorschläge meinerseits in jüngster Vergangenheit wurden nicht reagiert. Wird wohl ein Fall der Justiz.