Am 17.10.2014 erhielt ich per Email die Jahresrechung von Extraenergie (Abrechnungszeitraum 01.10.2019-30.09.2014). Dort entdeckte ich stark erhöhte Abschläge und unter Punkt 4., dass sich der Strompreis ab dem 01.10.2014 drastisch erhöht hat (auf 0,3062 €/kwh).
Da ich nicht eher über eine Strompreiserhöhung informiert wurde, wollte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und kündigte mit einer Frist von 2 Wochen zum 30.10.2014 per Einschreiben mit Rückschein. Des weiteren forderte ich eine Berechnung des Strompreises bis dahin zu den mir bekannten Konditionen.
Heute erhielt ich eine Email mit folgendem Wortlaut:
"Sehr geehrte Frau Scholz,
vielen Dank für Ihren Brief vom 21.10.2014.
Die Sonderkündigung Ihres Vertrages ist bei uns leider erst am 21.10.2014 und somit nicht fristgerecht eingegangen. Ihr Vertrag kann daher zum gewünschten Zeitpunkt nicht beendet werden.
Bitte beachten Sie die entsprechende Regelung der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AGB.
Wir haben Ihre Kündigung zum 30.09.2015 vorgemerkt. Wir bitten Sie darum, uns einen entsprechenden Endzählerstand mitzuteilen, damit wir Ihnen eine Schlussrechnung zukommen lassen können."
Das werde ich nicht akzeptieren und wenn es sein muss, weitere Schritte gegen das Unternehmen einleiten.
Bestell-/Kundennummer: 01753168
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Annahme der Kündigung zum 30.10.2014 und Abrechnung des Stromverbrauches zu den alten Konditionen
Antwort auf die Beschwerde vom 28.10.2014
Sehr geehrte Frau Scholz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben Sie bereits per E-Mail kontaktiert und hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Meine Erfahrung mit E. E. führt dazu, dass ich Ihnen rate, um-
gehend die Schlichtungsstelle- Energie e. V. einzuschalten.
Das ist der kürzeste Weg und führt streßfrei zur Durchsetzung
Ihres Rechtes.
Danke Marina, hab ich soeben gemacht :-)
Hallo Frau Scholz,
EE muss Ihnen aber auch den Nachweis erbringen, dass Sie die Erhöhung in angemessener Form erhalten haben. In der Regel werden diese Preiserhöhungen in einem Flyer o. ä. versteckt, so dass der Kunde die Erhöhung gar nicht wahrnimmt und das ist nicht zulässig. Vielleicht noch einmal bei EE anfragen, wann und wie Ihnen die Erhöhung zugegangen sein soll (Nachweispflicht vom Energieversorger). Sie sollten weiterhin auf das Sonderkündigungsrecht bestehen, weil Sie das erst ausüben können, wenn Ihnen die Erhöhung in rechtmäßiger Form zugegangen ist.
Mich würde auch interessieren, wie die Schlichtungsstelle sich verhält - könnten Sie mich dazu hier im Forum bitte auf dem Laufenden halten? (Meine Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle sind leider nicht so gut).
Extraenergie hat sich bei mir gemeldet und besteht darauf, dass sie mir eine Email über die Strompreiserhöhung zukommen lassen haben. Nun möchte ich gerne einen Nachweis über die Zustellung der Email haben.
Die Schlichtungsstelle fühlt sich noch nicht zuständig für mich, weil ich noch keinen "Beschwerdeschriftverkehr" mit eingereicht habe. Ich soll erneut ein Beschwerdeformular ausfüllen, wenn ich mit meiner Beschwerde bei Extraenergie nichts erreiche.
Ich warte noch immer auf Antwort auf meine letzte Email, in der ich der Preiserhöhung nochmals widersprach und meine Fortführung des Vertrages zu dem ursprünglichen Strompreis fordere, wenn schon die Sonderkündigung nicht akzeptiert wird.
Immer noch keine erneute Reaktion auf meinen Widerspruch zur Preiserhöhung.
Habe nun endlich Antwort von EE erhalten. Mir wird angeboten, den Vertrag zum 31.12.2014 zu beenden. Ich werde das Angebot annehmen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst