Meine Erfahrung mit Priostrom ist offensichtlich kein Einzelfall. Ich habe seit 1.2.2011 einen Stromliefervertrag mit Priostrom. Mit der Jahresrechnung 2013 begann der Ärger. Kurz vor Erhalt der Jahresrechnung für 2013 fiel mir zufällig eine Erhöhung des Arbeitspreises von 20,45 Cent auf 31,64 auf, also eine Erhöhung von über 50%.
Auf Nachfrage teilte mir Priostrom mit, dass mir die Preiserhöhung angeblich per E-Mail im November 2012 mitgeteilt worden sei. Ich habe keine E-Mail mit der Ankündigung einer Preiserhöhung erhalten. Auf erneute Nachfrage war Priostrom nicht bereit mir die angebliche E-Mail zukommen zu lassen. Die anschließende Jahresrechnung war völlig falsch. Sie basierte auf dem neuen Preis nach der nicht angekündigten Preiserhöhung und Priostrom berechnete ca. 1200 kWh zu viel, obwohl ich den Zählerstand sowohl online, als auch am Telefon auf Nachfrage eines Mitarbeiters vorher korrekt mitgeteilt hatte.
Nach einem Einspruch gegen die Jahresrechnung erhielt ich eine Rechnung mit korrigierter Kilowattstundenzahl, die ich (unter Vorbehalt des nicht akzeptierten neuen Strompreises) bezahlt habe - trotzdem buchte mir Priostrom noch danach eine Nachzahlung basierend auf der falschen Rechnung ab. Diese buchte ich zurück (dies stellt Priostrom mir seitdem mit 10 Euro in Rechnung) und entzog Priostrom die Einzugsermächtigung. Priostrom besteht auf dem neuen Preis. Insgesamt macht dieser Versorger auf mich einen unseriösen Eindruck.
Bestell-/Kundennummer: 00157222
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Belieferung zum ursprünglichen Preis bis zum 31.1.2015
Antwort auf die Beschwerde vom 03.11.2014
Sehr geehrter Herr Wieneke,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre Anfrage befindet sich aktuell bei der Fachabteilung in Klärung. Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald sich neue Informationen für Sie ergeben.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Haben Sie Ihre Beschwerde bereits an die Schlichtungsstelle gemeldet? : http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Der GF Samuel Schmidt ist bis heute nicht zur Fahndung ausgeschrieben worden; möglicherweise kann Ihnen die Bundesnetzagentur oder das Bundeskriminalamt wetere Auskünfte erteilen.
Hallo Herr Wienecke,
Wenn sie Ihre berechtigte Beschwerde einem "breiteren Leserkreis" öffentlich machen wollen, dann bringen Sie den Sachverhalt beim
Bund der Energieverbraucher
-Versorger pro Stadt-
ins Forum. Das ist noch effektiver!
Danke für die Hinweise. Ich werde mich nun an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Es läuft zur Zeit ein Schlichtungsverfahren über die Schlichtungsstelle-Energie.
Nach Einschalten der Schlichtungsstelle Energie wird es einen Vergleich geben. Hierbei wird für den strittigen Zeitraum ein marktüblicher Strompreis zu Grunde gelegt.
Es gibt ein neues Urteil vom Landgericht Düsseldorf ( http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/mediabig/238297A.pdf ), welches die zweifelhaften Geschäftspraktiken (versteckte Preiserhöhungen in E-Mails) von Extraenergie als gesetzeswidrig einstuft. Alle Betroffenen sollten sich auf dieses Urteil berufen und umgehend ihr Geld zurückfordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.