Übersendung einer Kündigungsbestätigung

Neuss

Vor einigen Tagen habe ich die von mir unterzeichnete Kündigung in gescannter Form per Mail an ExtraEnergie geschickt und trotz Erinnerung noch keine Bestätigung erhalten.

Zur Wirksamkeit der Kündigung per Mail liegt bereits eine grundsätzliche Schlichtungsempfehlung der Schlichtungsstelle Energie aus dem Jahr 2012 vor. Danach ist eine Kündigung auch per Mail zulässig, wenn sich anhand der Angaben zweifelsfrei eine Verbindung zum Vertrag und dem Abnehmer ergibt. Zu diesem Thema gibt es auch bereits entsprechende Urteile, die das Schriftlichkeitsgebot in den AGB`s in o. g. Sinne auslegen. In meinem Fall ist dies auch zweifelsfrei möglich, da alle notwendigen Angaben zum Vertragsverhältnis (inkl. Zählernummer) vorliegen. Die Mail ist zudem von meinem bei ExtraEnergie bekannten Mail-Postfach verschickt worden. Welchen Grund sollte es also geben, hier von einer missbräuchlichen Verwendung auszugehen? Keinen!

Ich erwarte, dass ein am Geschäftsverkehr beteiligtes Unternehmen, geltendes Recht akzeptiert und umsetzt!

Bestell-/Kundennummer: 1775122

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Beendigung des Vertrages zum 31.12.2014 und Übersendung einer Kündigungsbestätigung

Antwort auf die Beschwerde vom 19.11.2014
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

24.11.2014 | 13:06 Uhr

Sehr geehrter Herr Behrla,

wir freuen uns, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre prioenergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

ExtraEnergie hat die per Mail verschickte Kündigung heute bestätigt und der Beendigung des Vertrages zum 31.12.2014 zugestimmt. Jetzt hoffe ich, dass die Erstellung der Abrechnung mit voraussichtlicher Auszahlung eines Guthabens zügig im Jahr 2015 umgesetzt wird.