Ich wurde bei der DEVK KFZ Versicherung mit einem Schaden, der in diesem Jahr erfolgte, von der Schadenfreiheitsklasse 13 auf Schadensfreiheitsklasse 4 hochgestuft. Fahre seit über 20 Jahren schadensfrei, bin bei der DEVK seit 1 Jahr versichert, Teilkasko.
Bestell-/Kundennummer: 645168089
Meine Forderung an DEVK:
Kompromiss bei der Einstufung der Schadensfreiheitsklasse
Antwort auf die Beschwerde vom 25.11.2014
Hallo Frau Yilmaz,
ein wichtiger Teil Ihrer Kfz-Versicherung sind die Versicherungsbedingungen, denen Sie beim Abschluss Ihrer Versicherung zugestimmt haben. Hierin ist u. a. die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse geregelt. Wie Sie schreiben, erfolgte nun eine Veränderung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schadenfall.
Wir haben uns Ihre Kfz-Versicherung und die zugehörigen Versicherungsbedingungen angeschaut und können keinen Fehler feststellen. Was Sie vertraglich vereinbart haben, ist nun eingetreten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hier keine andere Möglichkeit haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre DEVK Versicherungen
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Die Rückstufung im Schadensfall steht eindeutig und für jedermann nachlesbar in den Versicherungsbedingungen
http://www.devk.de/media/content/download/produkte/fahrzeuge/DEVK-Kfz-Kundeninfo-42032-053-2014-09.pdf
hier auf Seite 34. Wenn Sie, was ich annehme, den Tarif "Aktiv-Schutz" in der Haftpflicht abgeschlossen haben, dann gehts bei 1 Schaden von SF13 auf SF4. Das gilt für alle dort Versicherten. Aber die DEVK wird sicher für Sie eine Ausnahme machen :-)
Hallo, die Rückstufung passt, kann man problem los im Internet nachlesen. Besser währe gewesen einen Rabattreter mit abzuschließen
bei 20 Jahren unfallfrei. Kostet ca. 50 Euro Mehr im Jahr aber lohnt sich. (bei Unfall bindet man sich aber an den Versicherer)
DEVK kommt mir nicht entgegen! Schade aber nichts zu machen! Werde mich informieren über den Rabattretter! Danke