Aufgrund einer lächerlichen Preiserhöhung des Grundpreises auf 19,95 EUR! habe ich die Kündigung meines Stromliefervertrages am 19.11. abgesandt und mich auf das Sonderkündigungsrecht gem. AGB berufen. Die Kündigung lag sogar noch im zeitlichen Rahmen der ordentlichen Kündigung.
Natürlich kam diese auch bis heute nicht an. Auf Rückfrage am 28.11. versicherte man mir, dass im Rahmen des Sonderkündigungsrechts auch die Kündiung per Fax und E-Mail ausreichend seien. Sicherheitshalber habe ich die Kündigung auf diesen Wegen erneut und nachweislich abgesandt. Auf erneute Rückfrage am 03.12. wurde mir sowohl der Eingang als auch das Sonderkündigungsrecht bestätigt.
In heutiger Nachricht wird die Schriftform bemängelt. der Verweis auf § 126 BGB ist in diesem Sachverhalt mehr als abwegig.
Anderen Nutzern kann man nur eins raten: schnellstens die Finger weg und seriöse Anbieter nutzen!
Bestell-/Kundennummer: 21310017784
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Kündigungsbestätigung des Vertrages fristgerecht zum 31.12.14!
Antwort auf die Beschwerde vom 06.12.2014
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst