10.12.2014 | 09:37 Uhr · 729 Views · von ReclaBoxler-7652794
almado-ENERGY GmbH (Köln)
Preiserhöhung im allgemeinen Schreiben
Hallo,
nach Prüfung meiner Jahresabrechnung habe ich festgestellt, dass eine Preiserhöhung ab 01.10.2014 in der Abrechnung verarbeitet wurde.
Nach Rückfrage bei almado hat man mir mitgeteilt, ich hätte diese Preiserhöhung in der E-Mail vom 27.11.2013 erhalten.
Nach dem Urteil des OLG Hamm Urteil vom 22.11.2011 – I-19 U 51/11 ist eine Ankündigung der Preiserhöhung per Brief gesetzlich vorgeschrieben. Nun habe ich gegen diese Preiserhöhung Widerspruch eingelegt!
Ich bin gespannt, was passiert.
Ob das Methode bei almado ist?
Ich wäre vorsichtig.
Meine Forderung
Ich fordere eine Korrektur der Jahresabrechnung. Sonderkündigung bei gesetzl. vorg. Preisankünd.
Firmenantwort
10.12.2014 | 09:37 Uhr · Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
almado-ENERGY GmbH
Kundenservice-Online