Seit März 2010 habe ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Im Dezember 2013 erweiterte ich diese in Form eines Änderungsantrages.
Am Telefon erklärte man mir, dass sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr verlängert wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt wird.
So weit so gut. Das steht auch in meinen Unterlagen unter (B Allgemeine Hinweise)Es steht aber auch: Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen.Kann ja mal passieren das man den für mich wichtigen Teil vergisst.
Meine Kündigung per Einschreiben ist am 27.11.2014 zugestellt, mit der Bitte um Übersendung einer Kündigungsbestätigung. Bis heute keine Reaktion.

Kein empfehlenswerte Niederlassung in meiner Stadt.

Meine Forderung an ERGO Direkt Lebensversicherung:

Sofortige Übersendung der Kündigungsbestätigung

Antwort auf die Beschwerde vom 12.12.2014
ERGO Direkt Lebensversicherung AG

Abteilung: Unternehmenskommunikation

29.12.2014 | 09:09 Uhr

Gern prüfen wir, weshalb Sie keine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten haben. Bitte melden Sie sich hierzu bei uns via E-Mail (bewertung@ergodirekt.de) und geben Ihre Vertragsnummer mit an.

Viele Grüße aus Nürnberg

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