Im August dieses Jahres bin ich unverschuldet bei einem Unfall in einem EU-Land (Bulgarien) mit einem Deutschen beteiligt gewesen. Dieser hat - genauso wie ich - seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland. Trotzdem wurde mein Schaden nach bulgarischem Recht reguliert. Da mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte, ist das "Sachverständigengutachten" dort gemacht und somit der Wiederbeschaffungswert von dort bestimmt worden. De lege lata gilt aber:
"Einzige Ausnahme sind Auslandsunfälle zwischen deutschen Beteiligten bzw. in Deutschland ansässigen Personen. In diesem Fall wird das deutsche Schadenersatzrecht angewandt. ."
Mehrmals habe ich diesen Umstand telefonisch aber auch via mehreren E-Mails mitgeteilt. Zuerst kamen die Antworten sehr spät. Darin teilte man mir mit, dass sie für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes den km-Stand meines verunfallten Fahrzeugs benötigten. Man stelle sich vor: HUK24 reguliert meinen Schaden mit einem "Gutachten", welches noch nicht einmal die Laufleistung beinhaltet. Später wurden und werden meine E-Mails gar nicht mehr beantwortet, obwohl sie die Laufleistung meines Fahrzeuges zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes in Deutschland erhalten haben, fehlt mir immer noch das hiesige Gutachten.
Denn der Wiederbeschaffungswert hier bei uns ist für dieses Fahrzeug um ca. 800 Euro höher als in Bulgarien. Seit Monaten fordere ich diesen Differenzbetrag.
Bestell-/Kundennummer: Schadennnr.: 14-11-661/161201-K
Meine Forderung an HUK24:
Regulierung des Fahrzeugschadens nach deutschem Recht & Erstattung des Diff. betrages von 799,50 Euro.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Am 20.12.2014 habe ich per Post mit der gewünschten Regulierung nun erhalten. Wenn die Summe dann auch auf meinem Konto eingeht, ist das Problem für mich gelöst.