17.12.2014 | 06:33 Uhr · 380 Views · von Denise Selka
E.ON AG (Düsseldorf)
Sofortige Zahlung des Guthabens
Im Juni diesen Jahres bekamen wir eine völlig falsche Jahresendabrechnung für 2013/2014 mit einer Nachzahlung von ca. 1800 Euro für eine 70qm Wohnung und 2 Personen, obwohl Monatlich bereits 135 Euro Abschlag gezahlt wurden. Nach Monatelangen Briefwechsel und Telefonaten hab ich mich dann per Einschreiben an den Vorstand gewendet, welcher sich unserer Sache angenommen hat.Am Rechnungsdatum 02.12.2014 bekamen wir endlich die korrigierte Jahresendabrechnung mit einem Guthaben von 496,06 Euro.
Ich konnte bis Dato keinen Zahlungseingang feststellen obwohl meine korrekten Kontodaten schon in der Jahresendabrechnung vom 02.12. mit angegeben sind. Da Sie mir durch Ihr Verschulden schon seit Juli 2014 das Guthaben schulden verlange ich SOFORTIGE überweisung meines Guthabens!
Selka
Meine Forderung
Sofortige überweisung des Guthabens
Firmenantwort
07.01.2015 | 08:13 Uhr · E.ON Energie Deutschland GmbH
Sehr geehrte Frau Selka,
unsere Mitarbeiter haben Ihr Anliegen geprüft. Die Rechnungen haben wir gern korrigiert und das Antwortschreiben mit separater Post versandt.
Es ist uns wichtig, dass Sie zu unseren zufriedenen Kunden gehören. Wir hoffen sehr, dass wir Ihr Anliegen geklärt haben. Bei weiteren Fragen helfen wir gern.
Freundliche Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH
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17.12.2014 | 09:19 Uhr · Denise Selka
Währe ich nicht so hartnäckig geblieben hätte eon mir ja auch schon nach kurzer zeit den astrom gesperrt.
Wenn das Guthaben nicht vor Weihnachten auf dem Konto eingeht werde ich mich an meine Kontakte zur Presse wenden
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17.12.2014 | 09:48 Uhr · Denise Selka
Mir haben sie in den Mahnschreiben nur 7 Tage Zeit zur Zahlung gegeben also verlange ich genau das selbe.
Und ich bitte um Verzeihung für meinen Rechtschreibfehler!
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18.12.2014 | 14:05 Uhr · Denise Selka
Stromkunden zahlen in der Regel einen vorher berechneten Abschlag auf die zu erwartende Stromrechnung. Wird weniger Strom verbraucht, so muss der Stromversorger den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten. Dieser Betrag muss dann in einer Summe erstattet werden.
Gesetz gilt für alle Stromkunden
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung ist gesetzlich geregelt, dass ihnen ein Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet werden muss.
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20.12.2014 | 07:27 Uhr · Denise Selka
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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26.12.2014 | 06:59 Uhr · Denise Selka
Beschwerde ist gelöst