18.12.2014 | 07:06 Uhr · 1258 Views · von Joachim Kautz

TARGOBANK (Düsseldorf)

Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr

Ich bat im November 2014 um Rückerstattung von 390 € Bearbeitungsgebühr entsprechend aktueller Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Auch die Beschwerdeabteilung der Targo-Bank sah es bislang als nicht notwendig an, mir zumindest zu bestätigen, dass sie auf die Einrede der Verjährung (31.12.2014) verzichten.

Meine Forderung

Erstattung der Bearbeitungsgebühr; zumindest Bestätigung, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird!