18.12.2014 | 07:06 Uhr · 1258 Views · von Joachim Kautz

TARGOBANK (Düsseldorf)

Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr

Ich bat im November 2014 um Rückerstattung von 390 € Bearbeitungsgebühr entsprechend aktueller Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Auch die Beschwerdeabteilung der Targo-Bank sah es bislang als nicht notwendig an, mir zumindest zu bestätigen, dass sie auf die Einrede der Verjährung (31.12.2014) verzichten.

Meine Forderung

Erstattung der Bearbeitungsgebühr; zumindest Bestätigung, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird!

Kommentar

18.12.2014 | 07:38 Uhr · ReclaBoxler-7471781

Da die Targo-Bank zu den am Ombudsverfahren teilnehmenden Banken gehört, ist die schnellste, sicherste und vor allem kostenlose Variante ein Einschreiben mit Rückschein mit allen erforderlichen Unterlagen an die Schlichtungsstelle.

http://bankenverband.de/service/beschwerdestelle/fragen-und-antworten-zum-thema-bearbeitungsentgelt

Mit Eingang der Sendung bei der Schlichtungsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Damit verhindert man das gern praktizierte Aussitzen des Problems bis zur Verjährung durch die Banken.

Kommentar

18.12.2014 | 08:19 Uhr · E. L.

Die Banken sitzen es aus. Alternativ wäre noch der Gang zum Rechtsanwalt angebracht.

Wann wurde die Bearbeitungsgebühr bezahlt?

Kommentar

18.12.2014 | 20:19 Uhr · Joachim Kautz

Ich war sehr überrascht; die TARGO-BANK hat mir heute schon den fälligen Betrag überwiesen; ich war mit der Reklamation wohl zu schnell! Vielen Dank TARGO-BANK!