ExtraEnergie hat nach meiner Kündigung des Gas-Liefervertrages kurz vor Ablauf der 6-Wochen-Frist eine Schlussrechnung erstellt, dessen Guthaben in Höhe von rd. 1.130 Euro nun zunächst einmal meinem Kundenkonto gutgeschrieben werden soll. Die Erstattung "erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten 30 Tage nach Erstellung der Rechnung" (Zitat).
Diese Zahlungsfrist, die sich ExtraEnergie hier selbst gewährt, widerspricht dem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf (Az I-20 U 136/14, Urteil vom 16.12.2014), dass in Bezug auf ExtraEnergie entschieden hat, dass Guthaben dieser Art "unverzüglich" auszuzahlen sind.
Ich habe ExtraEnergie eine Frist von 3 Tagen gesetzt. Danach werde ich mich unmittelbar an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Bestell-/Kundennummer: 01414843
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Erstattung des Schlussguthabens bis zum 14.1.15 (bei mir eingehend)
Antwort auf die Beschwerde vom 12.01.2015
Sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass wir Ihnen so schnell weiterhelfen konnten und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Der Zahlungseingang erfolgte am 13.1.15! Entweder half die Reclabox oder Extraenergie setzt jetzt das OLG-Urteil allgemein um!