Unseriöse, verschleierte Mitteilung einer Preiserhöhung

Neuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach nochmaligem Lesen Ihrer E-Mail vom 01.11.2014 habe ich, die für mich in nicht akzeptabler Form, dargestellte Preisanpassung gelesen.

Wenn Sie meinen, dass dies eine vertragskonforme Kommunikation per E-Mail darstellt irren Sie sich.

Am 01.11.2014 erhielt ich tatsächlich ihre E-Mails mit dem Titel „Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung“. Ich habe diese E-Mails durchgelesen, ohne mir bewusst zu werden, dass Sie mir eine Preisanpassung vermitteln, da diese Informationen derart unseriös und verschleiernd aufgebaut waren. Die tatsächlichen Preiserhöhungen bezüglich meiner Verträge gingen darin völlig unter und wurden nicht ausreichend konkret beschrieben (Netto/Brutto, prozentuale Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr). Diese Art der Informationsübermittlung entspricht eindeutig nicht der geforderten Transparenz nach §41 Abs. 3 EnWG.

Ich fordere Sie auf, diese Preiserhöhung rückgängig zu machen.

Falls dies nicht umgesetzt wird, werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht rückwirkend zum 01.01.2015, gemäß § 41 Abs. 3 EnWG Gebrauch machen.

Für mich gilt die Mitteilung zur Preisanpassung erst mit Eingang der Jahresendabrechnung am 09.01.2015. Da in dieser konkret und ohne Umschweife die Erhöhung auf 1.309,00 € dargestellt worden ist.

Falls es keine Einigung gibt, werde ich die Schlichtungsstelle Energie e. V. einschalten.

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 01 18 82 36

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Verzicht auf Preisanpassung oder Kündigung zum 01.01.2015

Antwort auf die Beschwerde vom 21.01.2015
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

26.01.2015 | 14:50 Uhr

Sehr geehrter Herr Büttner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben Sie bereits per E-Mail kontaktiert und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.