Undurchschaubare E- Mail mit Preiserhöhung

Neuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach nochmaligen lesen Ihrer E-mai vom 01.11.2014, habe ich die in nicht akzeptaler Form

dargestellte Preiserhöhung gelesen. Wenn Sie meinen, dass dies eine vertragskonforme kommunikation per E-mail darstellt irren Sie sich.

Am 01.11.2014 erhielt ich tatsächlich ihre E-mail mit dem Titel " Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung ". Ich habe diese E-mail gelesen, ohne mir bewusst zu werden, dass Sie mir eine Preisanpassung (Erhöhung) vermitteln, da diese Informationen total unseriös aufgebaut waren. Die tatsächlichen Preiserhöhungen bezüglich meiner Verträge gingen darin völlig unter und waren nicht ersichtlich. Mann erkannte keine Netto oder Bruttobeträge und es gab keinen Vergleich zum Vorjahr.

Diese Art der Informationsübermittlung entspricht eindeutig nicht der geforderten Tranzparenz nach §41 Abs 3 EnWG.

Ich fordere Sie auf, diese Preiserhöhung rückgängig zu machen.

Falls dies nicht umgesetzt wird, werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht rückwirkend zum 01.01.2015, gemäß $ 41 Abs 3 EnWG Gebrauch machen.

Desweiteren fordere ich Sie auf, mir mein entstandenes Guthaben von meiner Jahresrechnung vom 13.01.2015 mit einer Frist von 14 Tagen auszuzahlen.

Ich hoffe auf eine gütliche Einigung und ich nicht die Schlichtungsstelle Energie e. V. einschalten muss.

Mit freundlichen Grüßen

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 01823695 und Kundennummer: 01823610

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Rücknahme der Preiserhöhung, Erstattung des Guthaben

Antwort auf die Beschwerde vom 28.01.2015
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

30.01.2015 | 13:55 Uhr

Sehr geehrte Frau Legscha,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir haben Ihren Fall umgehend geprüft und Sie heute per E-Mail kontaktiert. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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