Ich habe bereits im Oktober 2014 ein Bett bestellt und bezahlt, welches Mitte November fehlerhaft geliefert wurde. Bis heute habe ich trotz zig Emails und Telefonaten (teilweise sehr unverschämt und verlogen!) keinen Ersatz erhalten, obwohl mir das immer wieder versprochen wird. Bin gerade dabei, das zu tun, was mir die Verbraucherzentrale Hamburg geraten hat:
Wir raten grundsätzlich, Mängel schriftlich per Einwurfeinschreiben zu rügen und eine Frist (14 Tage) zur Nacherfüllung zu setzen. Erfolgt diese nicht, können Sie von dem Vertrag zurücktreten. Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Die Firma slewo hat mich gelehrt, immer erst die Anbieter zu googeln, bevor ich bestelle. Wenn ich diese Bewertungen vorher gesehen hätte, hätte ich nie bestellt! Übrigens löscht slewo auf seiner eigenen Seite die negativen Bewertungen immer wieder raus, egal wie oft man es versucht dort eine zu platzieren.
Bestell-/Kundennummer: 100056350/100051259(10)
Meine Forderung an slewo // schlafen leben wohnen:
Geld zurück, da 3 Monate (!) keine Nachbesserung erfolgt ist.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Das Problem wurde zum Teil gelöst. Ein Teil wurde nach 4 Monaten Wartezeit endlich geliefert, so dass wir den Bettrahmen aufbauen konnten, aber das Kopfteil kann aufgrund falscher Befestigungsteile nicht angebracht werden. Bin nun in Kommunikation mit dem Hersteller des Bettes.