Jahresrechnung 2014 vom 05.02.2015:
"Ihr Guthaben in Höhe von 162,74 EUR wird Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben."
Guthaben aus Energierechungen sind unverzüglich zu erstatten - Überhöhte Abschläge sind unzulässig!
OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (I-20 U 136/14)
LG Düsseldorf vom 16.07.2014 (12 O 474/12)
Die Abschlagsanpassung um 23,00 EUR (von 96,00 EUR auf 119,00 EUR) ist nicht nachvollziehbar! Dann aber noch aufgrund der Abschlagsanpassung einen einmaligen Abschlag von 142,00 EUR zu verlangen ist äußerst dreist. Sollen diese 46,00 EUR auf den ursprünglichen Abschlag oder ebenfalls wieder 23,00 EUR auf den neuen Abschlag etwa eine Gebühr sein?
AM 30.11.2014 erhielt ich eine Stromreiserhöhung per Email, die in einem Fließtext mitgeteilt wurde.
Die versteckt mitgeteilte Preiserhöhung entspricht nicht dem gesetzlichen Transperenzgebot
Gemäß §41 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetz, ist folglich unwirksam und muß nicht bezahlt werden.
Dies bezüglich wurde ExtraEnergie bereits am 15.04.2014 von der VZ Sachsen abgemahnt
Siehe www.verbraucherzentrale-sachsen.de/versteckspiel-mit-preiserhöhung
Somit möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht zum 28.02.2015 Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
G. Bixel
Bestell-/Kundennummer: 1531267
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Außerordentliche Kündigung zum 28.02.1015
Antwort auf die Beschwerde vom 12.02.2015
Sehr geehrter Herr Bixel,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen so schnell weiterhelfen konnten und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Mit Mail vom 13.02.2015 hat ExtraEnergie meine Forderungen anerkannt. Vertragsbeendigung bis zum 28.02.2015 wurde akzeptiert.